Altstadt: Mehr Mülleimer, mehr Reinigung
zuletzt aktualisiert: 08.05.2009 - 07:21Düsseldorf (RPO). CDU und FDP wollen mit der Awista über zusätzliche Straßenreinigung in der Altstadt reden. Nach einem "offenen und informativen Gespräch" mit zehn der 17 in der Altstadt ansässigen Kioskbesitzern sehen die Vorsitzenden beider Ratsfraktionen, Friedrich G. Conzen und Marie-Agnes Strack-Zimmermann nämlich "Defizite im Bereich der Müllentsorgung". Auch über mehr Abfalleimer in der Altstadt müsse nachgedacht werden.
Das Gespräch mit den Büdchenbetreibern hatten beide Fraktionen gesucht, nachdem Polizeipräsident Herbert Schenkelberg vorige Woche für ein nächtliches Alkoholkonsumverbot in der Altstadt geworben hatte. Davon wären die Büdchen besonders betroffen: Wenn auf den Straßen kein Alkohol mehr getrunken werden dürfte, würde sich das vor allem auf ihren Umsatz auswirken. Im Gespräch mit den Betreibern hätten sich "durchaus neue Einblicke geboten", teilten Conzen und Strack-Zimmermann gestern mit. So habe sich herausgestellt, dass die meisten Kunden die Kioske zwischen 22 und 3 Uhr aufsuchten "und in der Regel das Leergut wieder zurück bringen".
Eine Anfrage Strack-Zimmermanns zum selben Thema war aus Zeitgründen vorige Woche im Rat nicht behandelt worden. Dezernentin Helga Stulgies antwortete jetzt schriftlich, dass zusätzliche Reinigungen auf Kosten des Steuerzahlers möglich seien. Mehr Müllcontainer aufzustellen halte sie dagegen nicht für ein nützliches Mittel gegen mutwillig zerbrochenes Glas.
Eines der wesentlichen Argumente des Polizeipräsidenten ist, dass immer öfter Glasflaschen von alkoholisierten Altstadtbesuchern als Wurfgeschoss oder Stichwaffe benutzt werden. Die polizeiliche Erkenntnis allein reicht für eine Verbot, das der Rat beschließen müsste, nicht aus. Und die Stadtverwaltung scheint nach wie vor nicht überzeugt: In ihrer Antwort an die FDP-Fraktionschefin vertritt Dezernentin Stulgies die Auffassung, dass "ein Verkauf von Alkohol in Glasflaschen nicht generell eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt". Das Erkennen einer "abstrakten Gefahr" (von Verbots-Befürwortern durchaus gesehen) ist die juristische Voraussetzung für ein Verbot.
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