Psychische Störung: Messerangriff: Bewährung für Hausfrau
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 01.07.2010 - 08:41Düsseldorf (RPO). Sie hörte Stimmen, sprach mit toten oder erfundenen Personen, fühlte sich ständig verfolgt und bedroht. Wegen einer massiven psychischen Erkrankung gilt eine 52-jährige Hausfrau als nicht schuldfähig. Doch nach einem Streit im Oktober 2009 hatte sie mit einem Küchenmesser ihrem 71-jährigen Mann vor den Augen des 18-jährigen Sohnes und eines Nachbarn in die Brust gestochen.
Ins Gefängnis muss die Frau dafür aber nicht, entschied gestern das Landgericht. Laut Urteil wurde eine Unterbringung der verwirrten Frau in der Psychiatrie sogar zur Bewährung ausgesetzt.
Formell hat die Frau mit ihrer Messerattacke damals einen versuchten Totschlag begangen. In Begleitung eines befreundeten Nachbarn (83) war sie mit einem Messer in die Ehewohnung in Flingern zurückgekehrt und hatte dort nach kurzem Wortwechsel mit ihrem Mann unvermutet zugestochen.
Doch der 71-Jährige geriet nicht in Lebensgefahr. Er wurde nur oberflächlich verletzt und Tage später schon wieder aus der Klinik entlassen. Und er hat ihr diesen Angriff rasch verziehen. In Schreiben ans Gericht hatte er gar die Freilassung der 52-Jährigen verlangt. Besonders tragisch: Wohl in der Aufregung darüber, dass seine Frau nicht wieder frei kam, erlag der Ehemann Anfang des Jahres einem Herzinfarkt. Doch jetzt steht fest, dass seine Witwe nicht länger hinter Gittern bleiben muss, sondern auf Bewährung freikommt.
Ambulante Behandlung möglich
Das Gericht geht davon aus, dass die Frau unter Verfolgungswahn leidet, unter Halluzinationen und Angstzuständen und deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte. Wenn die Hausfrau jetzt aber fachärztlich versorgt und medikamentös eingestellt wird, muss sie laut Richterspruch auch nicht in der geschlossenen psychiatrischen Klinik bleiben, sondern kann ambulant behandelt und betreut werden. Dafür hatte auch die Staatsanwältin im Prozess gegen die 52-Jährige plädiert. Das Urteil gegen die Hausfrau ist rechtskräftig.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







