Acht Monate Jugendstrafe für 19-Jährigen: Mit Omas Kreditkarte auf Shoppingtour
VON MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 04.07.2006 - 14:12Düsseldorf (dto). Ein Tagestrip nach London (über 600 Euro), ein Handy (380 Euro), Markenklamotten (360 Euro), zahlreiche Bahn – und Flugtickets – mit Omas Kreditkarte shoppte ein 19-jähriger Hauptschüler aus Düsseldorf Anfang des Jahres ausgiebig im Internet. Insgesamt 14 Mal laut Anklage des Jugendschöffengerichts zu einem Gesamtwert von über 2.500 Euro. Für über 900 Euro soll er außerdem auf Omas Namen Waren bestellt und dabei die Unterschrift der alten Dame gefälscht haben. Nur wenige Monate zuvor hatte sich der 19-Jährige bereits wegen ähnlicher Betrugsdelikte vor Gericht verantworten müssen. Nun wurde er nach einem Geständnis und einer Entschuldigung bei seiner Großmutter zu acht Monaten auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden verurteilt.
Mittlerweile wohnt der Angeklagte bei seiner Verlobten im hessischen Dillenburg. Ob er denn jetzt wieder eine Straftat begangen habe, um nach Düsseldorf zu kommen, lautete die erste provokante Frage der Richterin. „Ich verdiene jetzt selber Geld“, antwortete der 19-Jährige, der sich im frisch gebügelten weißen Hemd und akkurat geschnittener Frisur äußerlich untadelig präsentierte. Die ihm zur Last gelegten Taten gestand er ohne Zögern: „Aber eine Unterschrift habe ich nicht gefälscht, ich habe nur online bestellt“, beteuerte er. Seine Großmutter, die als Zeugin aussagte, bestritt jedoch ebenfalls, den Bestellzettel unterschrieben zu haben. Im Zweifel für den Angeklagten, meinte das Gericht und stellte das Verfahren wegen Urkundenfälschung ein.
Die zahlreichen Bahn- und Flugtickets habe er meistens für Besuche bei seiner Freundin verwendet, erklärte der Angeklagte, der aus gut situiertem Elternhaus stammt (Vater: Regierungsangestellter, Mutter: Sozialpädagogin). Seine sichtlich erschütterte Großmutter suchte die Schuld im Umfeld ihres Enkels. „Er ist in schlechte Hände gekommen, früher war er ganz anders“, erklärte sie. Der Angeklagte habe sich mittlerweile in einem Brief für sein „dummes, egoistisches Fehlverhalten“ bei seiner Oma entschuldigt und 450 Euro an sie zurück gezahlt, entlastete ihn die Jugendgerichtshilfe. In seiner neuen Heimat wolle er eine Lehre als Industriekaufmann beginnen und seinen Realschulabschluss nachmachen. Außerdem engagiere er sich bei der freiwilligen Feuerwehr, hieß es weiter.
Das Gericht zeigte sich nicht ganz von der positiven Wandlung überzeugt. Immerhin stand der 19-Jährige erst im Februar vor Gericht, weil er unrechtmäßig 600 Euro aufs eigene Konto überwiesen hatte und mit ungedeckter Scheckkarte aufs Einkaufstour gegangen war. Im Jahr zuvor war er bereits wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein auffällig geworden. „Dass er kurz nach dem Prozess im Februar erneut straffällig wurde, wirkt sich natürlich negativ aus“, meinte die Staatsanwaltschaft und forderte acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Wegen „des großen Umfangs der Straftaten“ blieb das Gericht bei diesem Strafmaß, fügte noch 60 Arbeitsstunden hinzu. „Da der Angeklagte offensichtlich kein Geld hatte, hätte er sich eben eine Freundin in Düsseldorf suchen sollen“, lautete der abschließende „Tipp“ der Richterin.
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