Nachmacher-Kapseln zugelassen Nespresso verliert im Patentstreit
Düsseldorf · Nachgemachte Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen dürfen in Deutschland weiter uneingeschränkt verkauft werden. Das entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Die Nestlé-Tochter Nestec hatte geklagt und gefordert, die von zwei Konkurrenten hergestellten No-Name-Kapseln dürften nur mit dem Hinweis "Nicht geeignet für Nespresso-Maschinen" vertrieben werden. Das wies das OLG nun mit zwei Eilentscheidungen zurück. Wie zuvor das Landgericht Düsseldorf befand auch das OLG, dass die beiden Fremdhersteller das Patent von Nestec für Nespresso-Maschinen nicht verletzen.
Sechs bis zehn Cent günstiger
Die beiden beklagten Firmen vertreiben ohne Lizenz von Nestec Kaffeekapseln für die Nespresso-Maschinen zum Preis von 29 Cent - das sind sechs bis zehn Cent weniger als die Originalkapseln kosten. Nestec wehrt sich gegen den Vertrieb: Die beiden Konkurrenzunternehmen verletzten das Nestec-Patent für Nespresso-Maschinen, so der Konzern.
Das OLG sah dies anders: Die Verwendung von Fremd-Kapseln sei vom Patentschutz nicht umfasst, weil die erfinderische Leistung sich nur in der Technik der Kaffeemaschinen widerspiegele - nicht aber im Aufbau und der Gestaltung der Kapseln.
Die beiden Eilentscheidungen des OLG sind rechtskräftig.