Düsseldorf Neuer Streit um Hexen-Urteil

Düsseldorf · Der Mann, der zwei im 18. Jahrhundert hingerichtete Frauen rehabilitiert wissen möchte, fühlt sich von den Freien Wählern instrumentalisiert. Ein Theologe: Die Frauen seien zurecht schuldig gesprochen worden.

Die Frage der Rehabilitierung zweier im 18. Jahrhundert als Hexen verbrannter Frauen wird immer mehr zu einem Politikum: Die Fraktion der Freien Wähler hat gestern einen Antrag für die Ratssitzung am 17. November gestellt: Die Politiker sollen einen Beschluss fassen, worin sie erklären, dass Helena Curtens und Agnes Olmans für die Landeshauptstadt Düsseldorf als unschuldig gelten und öffentlich rehabilitiert sind. In dem Schreiben steht auch, der Antrag sei von Andreas Vogt mit formuliert worden.

Der Privatmann, der mit seinem Bürgerantrag die Diskussion um das Schicksal der beiden Frauen ausgelöst hat, distanziert sich davon. In Unkenntnis des Ursprungs der Freien Wähler und ihrer führenden Köpfe habe er sich zunächst über deren Unterstützung gefreut. Nach gründlicher Recherche sei er zu der Überzeugung gelangt, dass die Wählergemeinschaft extreme Ziele verfolge, sagte Vogt gestern. Gründer und jetziger Fraktionsgeschäftsführer ist der eigenen Angaben zufolge geläuterte Rechtsextreme Torsten Lemmer. Der Fraktion gehört unter anderem Jürgen Krüger an, der mehrere Jahre für die Republikaner im Rat saß.

Vogt sagte im RP-Gespräch, es wundere ihn sehr, wie Bürgeranträge politisch völlig neutraler Bürger von der Politik genutzt werden. Er war vor einigen Jahren mit der Rettungsaktion der mehrere Jahrhunderte alten Himmelgeister Kastanie bekanntgeworden.

Unterdessen hat ein anderer Bürger seine Forderung bekräftigt, von einer Rehabilitierung der beiden als Hexen verbrannten Frauen Abstand zu nehmen. Diplom-Theologe Bernhard Meisen fordert, dass gemäß Paragraf 4 des Grundgesetzes Kirche und Staat voneinander getrennt werden müssten. Die Politik dürfe nicht ein Urteil aufheben, das die Frauen wegen "Gotteslästerung, Hostienfrevel, sexueller Ungeordnetheit und Besessenheit" zweifelsfrei schuldig gesprochen habe.

Zentrale Teile seines Römisch-Katholischen Glaubens würden durch die Rehabilitierungserklärung eines politischen Gremiums in Frage gestellt werden, ergänzt Meisen. Für den Fall, dass der Stadtrat oder ein anderes Gremium zu einer solchen Erklärung kommt, will er den Klageweg beschreiten.

In der kommenden Woche muss sich der Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrats mit dem Thema und den beiden Anträgen beschäftigen. In einer Stellungnahme spricht sich das Rathaus wie Meisen dagegen aus, die Frauen aus Gerresheim zu rehabilitieren. Dies würde bedeuten, dass die Ratspolitiker ein Urteil aufheben würden, das "nach langer Beweisaufnahme vom damaligen landesherrlichen bergischen Schöffengericht" gefällt worden war. So argumentiert Kulturdezernent Hans-Georg Lohe (CDU). Der Rat sei nicht Rechtsnachfolger des bergischen Landgerichts. Auch ein Schuldanerkenntnis durch den Rat hält er für nicht sinnvoll.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort