Service für Hörbehinderte und Gehörlose: Notruf 112 per Fax erreichbar
zuletzt aktualisiert: 24.02.2005 - 14:46Düsseldorf (dto). Etwa 300 gehörlose und rund 1.300 hörbehinderte Menschen leben in Düsseldorf. Bisher mussten sie in der Not eine umständliche Rufnummer wählen und die Feuerwehrleitstelle über ein Faxgerät oder ein Schreibtelefon erreichen. Um den Betroffenen die gleiche Möglichkeit eines deutschlandweiten Notrufes über die bekannte 112 zu ermöglichen, wurde dies bei der Konzeption der neuen Düsseldorfer Leitstelle mit bedacht.
Gehörlose und hörbehinderte Menschen können ab sofort bei Bränden oder sonstigen Notlagen unter der Nummer 112 per Fax die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder Notdienst alarmieren. Die alte Rufnummer (0211/38 50 414) bleibt trotzdem bestehen. Möglich macht es die moderne Technik der neuen Feuerwehrleitstelle. In der Regel sind die Betroffenen mit einem Faxgerät ausgestattet, um den Alltag zu meistern. "Um im Notfall gerüstet zu sein, sollten Gehörlose oder Hörbehinderte bereits vorgefertigte Faxvordrucke parat halten. Die Feuerwehr Düsseldorf empfiehlt einen Vordruck, den der Deutsche Schwerhörigenbund erarbeitet hat", erklärt Feuerwehrdezernentin Charlotte Nieß-Mache.
Mit der Etablierung der Annahme von Notfallfaxen unter der Rufnummer 112 erfüllt die Landeshauptstadt Düsseldorf die Forderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Schwerhörigenbundes. Das bestehende Nummernwirrwarr helfe den betroffenen Menschen nicht weiter. "Diese Kritik hat sich die Landeshauptstadt zu Herzen genommen und Abhilfe geschaffen", betont die Feuerwehr-Dezernentin.
Die Anwendung des Fax-Notrufes für die hörbehinderten Menschen ist einfach: Der Hilfesuchende schickt über sein Faxgerät eine Meldung an die Notrufnummer 112. Der Leitstellendisponent der Feuerwehr erkennt das eingehende Notruf-Faxsignal und druckt das Fax aus. Die Einsatzbearbeitung erfolgt dann in der gleichen Qualität und Schnelligkeit wie bei regulär eingehenden Telefon-Notrufen. "Wird ein Notruf per Fax mitgeteilt, kann der Disponent der Leitstelle keine Rückfragen stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass das Fax vollständig und eindeutig ausgefüllt wird", betonte Peter Albers, stellvertretender Leiter der Feuerwehr. Nach Einleitung aller wichtigen Aktionen bestätigt der Mitarbeiter der Feuerwehrleitstelle den Eingang mit einem Antwortfax, um eine entsprechende Sicherheit zu geben.
Hörbehinderte Menschen, die keinen Standard-Vordruck verwenden möchten, sollten für den Notfall einen eigenen Vordruck mit den Angaben: Name, Vorname, eigene Faxnummer, Straße und Hausnummer, Etage, Stadtteil und eventuell Hintereingang, Wohnung im Hof, "Zugang über..." vorbereiten. Im Notfall wird dann lediglich der Eintrag für das eingetretene Schadensereignis ergänzt. Weiter angegeben werden sollte im Ernstfall: wer soll helfen und was ist passiert. Auch die Zahl der Verletzten sollte genannt werden. Bei Bedarf können per Fax auch Anfragen für einen notärztlichen Dienst oder Bereitschaftsdienst an die 112 gerichtet werden.
Faxvordrucke sind auch beim Sozialamt, Willi-Becker-Allee 6, und beim Integrationsfachdienst für gehörlose und hörbehinderte Menschen vom Stadtverband der Gehörlosen Düsseldorf e.V., erhältlich.
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