Drei Anleger fordern Schadenersatz: Ohoven wieder vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 12.05.2004 - 11:57Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz vor anderthalb Jahren abgelehnt. Die Kläger aus Mönchengladbach und Aachen hatten 1997 in einen Immobilienfonds investiert, der vor drei Jahren Konkurs anmelden musste.
Ohoven steht seit Jahren wegen Klagen gegen die von seiner Firma Investor Treuhand aufgelegten Medien- und Immobilienfonds vor Gericht. Ende Dezember 2001 verurteilte erstmals ein Gericht seine Firma dazu, einem Anleger Schadenersatz zu zahlen. Mit Drückermethoden, so hatte der Düsseldorfer Anwalt eines 77-jährigen pensionierten Ingenieurs aus Mülheim/Ruhr geklagt, soll ihm ein Steuersparmodell verkauft worden sein.
Nachdem in der Folge mehrfach zu Gunsten der Investmentgesellschaft entschieden worden war, hatte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit welchem der Klage gegen die Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft nicht stattgegeben worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen an die Vorinstanz.
Gegenstand des Rechtsstreits waren verlustträchtige Beteiligungen an zwei Fonds in Berlin und daraus resultierende Schadensersatzforderungen. Die Düsseldorfer Kanzlei Jens Graf hatte für den Geschädigten erstmals geltend gemacht, dass die unzureichende Aufklärung des Kunden über verdeckte Innenprovisionen zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Entscheidung aus Karlsruhe wird sich nach Angaben eines OLG-Sprechers nun auch auf das laufende Verfahren auswirken. Mit einer Entscheidung ist am Mittwoch nicht zu rechnen. Der Senat wird lediglich einen Termin für den Beweisbeschluss oder das Urteil festsetzen.
Von Maike Schulte
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