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Krahestraße: Heinz N. untergetaucht: Opfer-Anwälte klagen Gericht an

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 24.04.2009 - 07:15

Düsseldorf (RPO). Die Staatsanwaltschaft will jetzt auch mit internationalem Haftbefehl nach Heinz N. fahnden lassen. Möglicherweise hat sich der sechsfache Mörder ins Ausland abgesetzt. Spekulationen über einen Selbstmord hält ein Gutachter aus einem früheren Verfahren für abwegig.

Vom Sechsfach-Mörder Heinz N. fehlt jede Spur. Einen Tag, nachdem die Polizei vergeblich versucht hat, ihn an seinem vermeintlichen Wohnsitz in Rommerskirchen zu verhaften, prüfen die Ermittler nun auch, ob sie einen internationalen Haftbefehl erlassen. Tags zuvor hatte es noch geheißen, es gebe keine Anzeichen dafür, dass sich der 49-Jährige ins Ausland abgesetzt habe. N. war am Mittwoch nicht zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Hagen erschienen.

Staatsanwalt Christoph Kumpa hält es auch für denkbar, dass der 49-Jährige kurz vor dem geforderten Haftantritt einen Suizidversuch unternommen haben könnte. N. habe einem Bekannten kürzlich gesagt, lieber bringe er sich um, als ins Gefängnis zu gehen. Die Staatsanwaltschaft bekam davon Kenntnis und betrachtet dies als ernst zu nehmenden Hinweis. Sie ermittelt daher auch in diese Richtung.

Während der drei Strafprozesse hatte N. mehrfach über psychische Probleme geklagt. Vor zwei Wochen hatte er über seinen Anwalt um Strafaufschub gebeten. Wieder gab er dafür psychosomatische Probleme an. Ein Internist und sein behandelnder Therapeut sollen nach RP-Informationen von einem Nervenzusammenbruch des 49-Jährigen berichtet haben und von Depressionen. Auch habe N. mehrfach Suizidgedanken gehegt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafaufschub jedoch abgelehnt und auf pünktlichem Antritt zur Verbüßung der lebenslangen Haftstrafe bestanden.

Das Landgericht Duisburg hatte N. wegen der Gasexplosion seines Hauses an der Krahestraße, bei der 1997 sechs Bewohner starben und zwei weitere schwer verletzt wurden, wegen sechsfachen Mordes verurteilt. Fast ein Jahr war seit diesem Urteil und der Ladung zum Haftantritt vergangen.

Unterdessen mehrt sich bei den Angehörigen der Opfer das Entsetzen über die aktuelle Entwicklung. Rechtsanwältin Leonora Holling vertrat von Anfang an einen Handwerker, der bei dem Hauseinsturz von 1997 seine Ehefrau verloren hatte. Dass Heinz N. jetzt kurz vor Antritt seiner Haftstrafe abgetaucht ist, "hat meinen Mandanten genauso wenig überrascht wie mich – wenn man einen Täter nach der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ein Jahr lang als Ermittlungsbehörde nicht mehr im Auge behält", so Holling.

Die Opferanwältin schätzt aber nicht nur die Folgen der jetzigen Entwicklung für die Opferfamilien als schlimm ein: "Die Opfer kommen durch solche Entwicklungen ja nicht zur Ruhe." Die Anwältin moniert außerdem den geringen Stellenwert der Opferfamilien im Krahestraßen-Verfahren. Das könne man auch daran ablesen, dass den Opfern zwar auf Staatskosten von Anfang an jeweils Anwälte zur Seite gestellt wurden – dass aber diesen Anwälten für den jetzt mehr als ein Jahr zurückliegenden Prozess in Duisburg weder die Fahrtkosten erstattet wurden, noch deren Gebühren als Opferschutzanwälte von der Staatskasse bisher bezahlt wurden. Zur Begründung habe die Oberfinanzkasse Hamm erklärt, die Akten zur Bestellung jener Opferanwälte seien nicht auffindbar.

Für eine akute Suizidgefährdung bei N. sieht der Psychiater Kurt Behrends keine Anhaltspunkte. Der Arzt hatte als Gutachter im ersten der drei Krahestraßen-Prozesse besonders dessen Verhandlungsfähigkeit untersucht. Um den schon damals geäußerten Problemen von N. auf den Grund zu gehen, war N. eigens in der Uni-Klinik neurologisch und internistisch getestet worden. Behrends: "Es wurden keine organischen Ursachen gefunden. Der Versuch, aufgrund dieser Beschwerden Verhandlungsunfähigkeit zu erzielen, war damit gescheitert."

Im Klartext: N. hat damals nach Ansicht mehrerer Gutachter simuliert. Das ergaben auch Beobachtungen während N. Zeit in der Untersuchungshaft. Dort sei er – anders als im Gerichtssaal – beim Einkauf immer der Schnellste gewesen. Gerichtsgutachter Behrends gesteht dem 49-Jährigen zu, dass er damals "resigniert, auch deprimiert" gewesen sei. Eine Selbstmordgefahr sei bei N. aber "nie erkennbar" gewesen. Ob sich das inzwischen geändert haben mag, lässt sich aus den damaligen Befunden nicht herleiten.

Quelle: RP

 
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