Gerichtliches Verbot: "Partybike" darf nicht fahren
VON GÖKÇEN STENZEL - zuletzt aktualisiert: 29.10.2009 - 14:51Düsseldorf (RPO). Das Verwaltungsgericht hat die beliebten fahrenden Theken verboten und damit das Ordnungsamt bestätigt. Grund: Die Bikes seien eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Betreiber sprechen vom Verlust ihrer Existenz.
Partybikes brauchen ab sofort eine Sondernutzungserlaubnis, um auf Düsseldorfer Straßen fahren zu dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht gestern in einem Eilverfahren gegen den Betreiber von „Partybike” entschieden und damit das Ordnungsamt bestätigt. Das hatte die Bikes untersagt und auch keine Sondererlaubnis ausgestellt, woraufhin es zur Klage kam. Für „Partybike” bedeutet es das vorläufige Aus für Fahrten durch Düsseldorf - nach drei Jahren des Betriebs.
Partybikes sind rollende Theken, auf denen 16 Personen Platz haben. Sie sitzen längs der Theke und treten in Pedale, die das Riesenbike mit Fahrradantrieb voranbringen. Der verantwortliche Fahrer wird von der Verleih-Firma bei Buchung des Gefährts gestellt und ist nüchtern, die „Mannschaft” besteht oft aus Junggesellen und ist alkoholisiert: Zum Partybike gehören Getränke, die in Kommission gekauft oder mitgebracht werden.
Partybikes
Bis zu 16 Personen können auf Barhockern an der rollenden Theke Platz nehmen. Während sie strampeln und dabei essen und trinken, lenkt ein vom Unternehmen gestellter Fahrer das Party-Bike.
Für die Passagiere gelte die gleiche Promille-Grenze wie für Fahrradfahrer: 1,6 Promille.
Rechtliche Grauzone
Genau hier beginnt das Problem: "Wir sehen in den Partybikes eine Gefährdung des Straßenverkehrs", so Claudia Wego vom Verkehrsdezernat. „Zum einen nehmen alkoholisierte Personen bewusst am Verkehr teil, zum anderen stellen sie eine Behinderung dar - etwa, wenn die Mannschaft mitten auf einer Kreuzung nicht mehr weiter fahren will und das Treten sein lässt.”
Deshalb sei man gegen die Bikes vorgegangen, die sich rechtlich bisher in einer Grauzone bewegen: Das Urteil gilt als Präzedenzfall, auf das andere Städte, in denen die Bikes auch unterwegs sind, gewartet haben. Die Beschwerden von City-Anwohnern dürften auch eine Rolle gespielt haben. So ist von grölenden und öffentlich urinierenden Männergruppen die Rede, von denen sich bespielsweise Anwohner der innerstädtischen Parks gestört fühlen .
Peter Liedtke, Betreiber von „Partybike”, gegen den die Verfügung erwirkt wurde, kann die Aufregung nicht verstehen: „Wir fahren seit drei Jahren in Düsseldorf. Bisher gab es keine Probleme, und andere Städte legen uns auch keine Steine in den Weg.” Er kündigt Beschwerde gegen das Urteil an, „weil ich sonst sehr viel Geld verliere”.
Zwei Fahrten habe er wegen des amtlichen Verbots bereits stornieren müssen. 240 Euro plus Getränke kostet es, wenn man ein Bike für zwei Stunden bucht. Liedtke: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Fahrrad keine öffentlichen Straßen benutzen darf.”
Ähnlich sieht es Matthias Ebecke, der das „Bierbike Düsseldorf” betreibt. Gegen sein Unternehmen gibt es bisher noch keine Verfügung, „und so lange das so bleibt, werde ich fahren”, sagt Ebecke, der Düsseldorf kleinstädtisches Denken und Handeln vorwirft. „Ein Verbot wäre eine existenzielle Bedrohung für mich.” Heute soll es ein Gespräch zwischen „Bierbike” und dem Ordnungsamt geben. „Wir können Herrn Ebecke keine Hoffnung machen”, sagt Claudia Wego.
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