Lachendes d in Düsseldorf Patentamt schützt den neuen Schriftzug der Stadt

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf hat einen ersten Erfolg bei der Einführung der umstrittenen Dachmarke "Lachendes D" erzielt. Das Patentamt in München hat jetzt das Signet mit dem Doppelpunkt und dem D unter den Schutz als Wortmarke gestellt.

So sieht Düsseldorfs neues Logo aus
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Das Patent für das lachende D gelte allerdings nur in Kombination mit dem Wort Düsseldorf, wie Stadtsprecherin Natalia Fedossenko gestern auf Anfrage bestätigte. Der rechtliche Schutz des "Lachenden D" auch ohne eine Verbindung mit dem Namen der Landeshauptstadt, die Stadt spricht von der "Kurzversion des Logos", steht noch aus. "Wir freuen uns über die Bestätigung durch das Patentamt und sind zuversichtlich, dass nun auch binnen einiger Wochen der Schutz für das alleinstehende Logo erteilt wird", sagte Fedossenko weiter.

Anspielung auf Düsseldorf

Experten für den Schutz von Geschmacksmustern und Patenten gehen davon aus, dass sich die Chancen zum Schutz des "Lachenden D" durch die Anerkennung des Schriftzuges verbessert haben. Das "Lachende D" soll als Teil der Dachmarken-Kampagne der Landeshauptstadt künftig auf Plakaten und Publikationen der städtischen Einrichtungen und Töchter Verwendung finden. Das Zeichen ist eine Anspielung auf Düsseldorf und gleichzeitig das Emoticon für Lachen.

Bei der Vorstellung des Logos vor einigen Monaten sorgten Plagiatsvorwürfe bundesweit für Aufmerksamkeit. So tauchten ähnliche Logos etwa als Zeichen für die Stadt Dubrovnik und im Rahmen einer nie erschienenen Werbekampagne für Dänemark im Internet auf. Auch an der Optik des Emoticons gab es Kritik. Sowohl das städtische Amt für Kommunikation als auch die beauftragte Werbeagentur BBDO wollen aber am "Lachenden D" trotz der Kritik festhalten.

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