"Massive Überdosierung“ nach OP: Patient ins Koma gespritzt?
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 16.10.2008 - 07:28Düsseldorf (RPO). Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht eine Anklage gegen einen 36-jährigen Pfleger der Uniklinik vorgelegt. Der Krankenpfleger soll einen 42-jährigen Herz-Patienten durch eigenmächtige Injektionen fast getötet haben.
Eigenmächtig. und ohne ärztliche Anordnung hat ein 36-jähriger Pfleger der Uniklinik einen frisch am Herzen operierten Patienten vor anderthalb Jahren ins Wachkoma gespritzt. Mit hoch- und teils überdosierten Arzneimittel-Injektionen verursachte der Pfleger der chirurgischen Intensivstation damals einen Kreislaufkollaps bei dem Patienten, der dadurch einen Hirnschaden erlitt, zum Pflegefall wurde. So steht es in der Anklage, die jetzt die Staatsanwaltschaft gegen den Intensiv-Pfleger erhoben hat. Schwere Körperverletzung wird ihm darin vorgeworfen – ein Tatbestand, der mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt ist.
Der damals 42-jährige Patient durfte am Abend jenes 28. März 2007 schon hoffen, das Schlimmste überstanden zu haben. Von Geburt an hatte der Mann mit einem Herzfehler gelebt, war mehrfach zu Untersuchungen in der Uniklinik gewesen. Dann rieten die dortigen Ärzte zu einem Eingriff.
Die Routine-Operation verlief glatt, doch als der Patient nach der Narkose wieder ansprechbar war, klagte er gegenüber dem Pfleger über Schlaflosigkeit. Drei Schmerz- und Schlafmittel hat der 36-jährige Betreuer laut Anklageschrift seinem Schützling in wenigen Minuten per Injektion verabreicht. Eine „massive Überdosierung“, so die Anklage, mit verheerendem Ergebnis.
Um 21.56 Uhr brach der Kreislauf des Patienten zusammen. Zwanzig Minuten später führten Reanimationsmaßnahmen zu einem Teilerfolg: Der Kreislauf funktionierte wieder. Die Staatsanwaltschaft ist – gestützt auf Sachverständigen-Gutachten – aber sicher, dass durch den Kreislaufkollaps eine Unterversorgung des Hirns mit Sauerstoff, dadurch eine irreparable Hirnschädigung beim Patienten eingetreten ist. Das führt nun zu einem verschärften Anklagevorwurf gegen den Pfleger – zumal das Opfer nun dem „Siechtum und geistiger Krankheit verfallen ist“.
Der fachkundige Pfleger war seit dem Jahr 2000 in der Uniklinik tätig, galt dort als zuverlässig. Nach dem Vorfall hat er die Klinik Ende April 2007 verlassen. Noch am Tatabend soll er einem Vorgesetzten gestanden haben, er habe dem Patienten „wohl etwas zu viel injiziert“. Später erklärte er, er sei übermüdet gewesen, habe wegen privater Probleme zwischen zwei Nachtschichten nicht geschlafen, in der Klinik davon aber nichts gesagt. Zum Anklagevorwurf schweigt er bisher.
Dass Krankenpfleger eigenmächtig tätig werden – noch dazu mit derart schlimmen Folgen – „ist glücklicherweise ein seltener Fall“, so Robert Schäfer, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein. „So etwas wird höchstens alle zehn Jahre mal bekannt.“ Andererseits drängen Pflegeverbände weltweit darauf, dass Pfleger künftig mehr selbstständige Tätigkeiten annehmen – also immer weiter im originär ärztlichen Bereich tätig werden dürfen.
Wann das Amtsgericht über den Fall des Düsseldorfer Pflegers verhandelt, ist ungewiss. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
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