Gerichtsentscheidung: Pipeline darf nicht in Betrieb genommen werden
zuletzt aktualisiert: 26.05.2009 - 17:19Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von Bayer zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen wird vorerst nicht genutzt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag den Antrag von Bayer abgelehnt, die rund 67 Kilometer lange CO-Pipeline in Betrieb nehmen zu dürfen.
Nach eingehender Prüfung seien die Richter zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage der Pipeline durch Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf von Anfang März "nicht verbessert, sondern verschlechtert" habe, teilte das Gericht mit.
Ein ursprünglich vorgesehenes oberflächennahes Warnband hätte dem Behördenbeschluss zufolge entfallen sollen. Auch die Reduzierung der Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 auf 5,6 Millimeter sei nicht akzeptabel.
Dadurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden, betonte das Gericht. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zu.
Der Start des Großprojekts war zuvor bereits in zwei Beschlüssen des OVG Münster vorläufig verboten worden, der Bau der Anlage jedoch nicht. Die Richter hatten unter anderem kritisiert, es sei unklar, warum die CO-Pipeline eine derart große Bedeutung für die Allgemeinheit habe, dass eine Enteignung von Privateigentum gerechtfertigt sei.
Der Landtag hatte Bayer 2006 mit einem Enteignungsgesetz gestattet, Privatpersonen und Gemeinden zu enteignen. Dies darf nach geltendem Recht nur passieren, wenn die damit verbundenen Maßnahmen dem Allgemeinwohl dienen. Bayer braucht das Kohlenmonoxid nach eigenen Angaben, um die Produktion des Kunststoffs Polycarbonat im Chemiepark in Uerdingen zu gewährleisten. Bürger protestieren seit Monaten aus Angst vor Gasunfällen gegen das Großprojekt.
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