Urteil bestätigt Politik begrüßt Bierbike-Verbot

Düsseldorf · Party- und Bierbikes sind keine Fortbewegungsmittel, sondern "rollende Veranstaltungsflächen" und dürfen deshalb allenfalls mit Sondergenehmigungen auf die Straße.

 Die Bierbikes werden auch in Zukunft in Düsseldorf nicht fahren dürfen.

Die Bierbikes werden auch in Zukunft in Düsseldorf nicht fahren dürfen.

Foto: Thomas Bußkamp

So urteilte am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und bekräftigte damit ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Dort war vor einem Jahr ein Bierbike-Verbot der Stadt bestätigt worden. Zwei Betreiber aus Leichlingen und Mönchengladbach waren dagegen vor das OVG gezogen, sind aber auch dort gescheitert. Das Gericht bezeichnete das Urteil als "rechtsgrundsätzlich", damit als wegweisend für andere Gemeinden, in denen auch rollende Partytheken vermietet werden.

Wer mit vierrädrigen, bis zu fünf Meter langen, pedalgetriebenen Fahrzeugen für bis zu 16 Personen nebst Bierfässern auf öffentlichen Straßen unterwegs sein will, braucht dafür eine städtische Erlaubnis. Denn Bier- oder Partybikes sind laut der OVG-Richter "verkehrsfremde Sachen", die man nicht einfach auf die Straße bringen dürfe. Jede Straßennutzung, die nicht in erster Linie der Fortbewegung diene, sei eine Sondernutzung und daher auch erlaubnispflichtig. Jede Stadtverwaltung kann nach der gestrigen OVG-Entscheidung den Betrieb solcher Bikes genehmigen, auf bestimmten Straßen oder zu bestimmten Zeiten. Doch einen Anspruch auf solche Genehmigungen gibt es nicht.

CDU, FDP und Grüne im Düsseldorfer Rathaus begrüßten das Urteil. Nun habe es das Rathaus in der Hand, den Einsatz zu regeln. "In unserer Stadt wird es dafür selbstverständlich keine Genehmigung geben", sagte Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Man sei froh, in der nächsten Sommersaison "diese Pest" los zu sein. Solche Bikes vermittelten genau das Image, das Düsseldorf nicht mehr möchte. "die Vernunft hat gesiegt", so Andreas Hartnigk (CDU).

Mit ihrer Grundsatzentscheidung schrieb das OVG fest: Bei Bier- oder Partybikes sei "der Verkehrsbezug so stark zurückgedrängt, dass nicht mehr von einer Nutzung der Straße zum Verkehr gesprochen" werden könne.

(RP/jco)
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