Fenstersprung auf der Berliner Allee: Polizei jagt Düsseldorfer Box-Champion
zuletzt aktualisiert: 19.02.2010 - 11:40Nach dem dramatischen Fenstersturz eines 24-Jährigen in Düsseldorf ist die Polizei weiter auf der Suche nach zwei Flüchtigen. Einer der beiden Männer ist den Beamten einschlägig bekannt. Kalonga T. ist vorbestraft, saß bereits wegen Menschenhandels einer mutmaßlichen Prostituierten sechs Jahre in Jugendhaft.
Wer ist dieser Kalonga T.? In Boxerkreisen ist der 26-Jährige bekannt, steht als "Junior Maximus" im Ring. Am 13. März hätte er in Düren um den EM-Titel im Schwergewicht kämpfen sollen. Doch der Fight fällt nun aus.
T. ist auf der Flucht. Der Boxer soll den jungen Düsseldorfer, der am Mittwoch aus einem Fenster im dritten Stock gesprungen war, gemeinsam mit einem Komplizen bedroht und geschlagen haben. Auf seiner Internetseite gibt T. "Museen und moderne Kunst" als Hobbies an, ist Vater einer Tochter.
Das Strafenregister des Flüchtigen liest sich lang. T. wurde bereits mehrfach wegen Drogendelikten und Körperverletzung verurteilt. Im Sommer 2003 hatte der damals 20-jährige 104-Kilo-Mann mit drei Komplizen eine Litauerin verschleppt und vergewaltigt. Die Frau sollte zur Prostitution gezwungen werden.
Unter anderem wegen schweren Menschenhandels war der in Neuss aufgewachsene T. zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Der mutmaßiche Täter konnte aufgrund seiner Statur schon einmal nur von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei überwältigt werden.
Gemeinsam mit seinem Komplizen ergriff T. vermutlich in seinem Geländewagen (BMW X5) die Flucht. Laut Medienberichten könnten die Männer nach Wuppertal geflohen sein. Der Schwergewichts-Boxer hat dort Kontakte zu einem Boxstudio, könnte dort untergetaucht sein. Andere Medien berichten, T. sei auf dem Weg Richtung Niederlande. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach den Flüchtigen.
Krimineller Drahtzieher soll der frühere Fortuna-Spieler Hassan N. gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft N. Geiselnahme und versuchte Nötigung vor, das Amtsgericht erkannte lediglich auf Freiheitsberaubung und versuchte Nötigung, erließ einen Haftbefehl und setzte diesen außer Vollzug. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft muss nun das Landgericht entscheiden, ob N. weiter in Untersuchungshaft bleibt.
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