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Prozess um 106 Anrufe: Polizei-Notruf blockiert

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 21.02.2007 - 08:38

Düsseldorf (RPO). „Das hört sich übersinnlich an. Und das soll ich Ihnen glauben? Mach’ ich aber nicht.“ Amtsrichter Stefan Coners zog gleich zu Prozessbeginn gestern gegen einen 35-jährigen Angeklagten eine Grenze. Trotz klarer Beweislage bestritt der Mann, dass er mit wildem Telefonterror zehn Tage lang die Leitstelle der Polizei phasenweise lahm gelegt hatte. Durch 106 sinnlose Anrufe war die Notrufnummer minutenlang blockiert gewesen - auch und gerade für echte Notrufe. Und da, so machte Richter Coners klar, hört der Spaß endgültig auf.

Weil er die Stimme am Telefon so anziehend fand, wählte ein 45-Jähriger mehrfach den Notruf.  Foto: RPO
Weil er die Stimme am Telefon so anziehend fand, wählte ein 45-Jähriger mehrfach den Notruf. Foto: RPO

Wegen 106-fachen Missbrauchs von Notrufanlagen war der Angeklagte per Strafbefehl zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen protestierte er jetzt: Der Mann, der zur Tatzeit Ende 2005 am Rather Broich lebte, versicherte mit treuherzigem Augenaufschlag, unschuldig zu sein.

Er habe seine beiden Handy-Chipkarten just im Tatzeitraum an einen unbekannten Mitbewohner verliehen. Und kurz bevor die Kriminalpolizei sein Appartement betrat, um der Anruf-Flut ein Ende zu setzen - da habe ihm jener unbekannte Mitbewohner die Handy-Karten zurückgegeben. Er habe mit diesen Karten höchstens „drei oder vier Mal“ bei der Polizei angerufen. Aber was der ominöse Mitbewohner („den Namen weiß ich nicht mehr!“) zuvor mit den Telefonkarten angestellt haben mag - das könne er als Angeklagte ja nicht wissen.

An dieser Stelle der Aussage legte Richter Coners die Stirn in Falten, räusperte sich, winkte er ab. Immerhin war der Angeklagte mehrfach vorbestraft - darunter auch wegen „Missbrauchs von Notrufanlagen“. Und wie massiv die Störung der Notrufleitung gewesen ist, zeigte ein Blick in die Anrufprotokolle.

Demnach hatte es der Anrufer geschafft, binnen zwei Minuten bis zu fünf Mal anzurufen. Stets ließ er ein Stöhnen hören, legte auf - um Sekunden später erneut anzurufen. Da solche Anrufe auch bei unterdrückter Nummer leicht zu verfolgen sind, kam die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche. Obwohl er jetzt alles leugnete, fand der Richter eine Bewährungsstrafe von neun Monaten ausreichend - aber nur, weil der Angeklagte seit den Taten in 2005 nicht mehr aufgefallen war.

Quelle: RP

 
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