Wegen Bestechlichkeit: Polizistin zu Geldstrafe verurteilt
zuletzt aktualisiert: 01.02.2006 - 13:19Düsseldorf (dto). Wegen Bestechlichkeit hat das Amtsgericht am Mittwoch eine 28-jährige Düsseldorfer Polizistin zu 7500 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Beamtin hatte im Prozess gestanden, vertrauliche Daten aus dem Polizeicomputer per SMS an den Freund einer Bekannten weitergegeben zu haben. Sie hatte dies nach eigenen Angaben als "Freundschaftsdienst" betracht, den der Empfänger der Daten allerdings auch mit 4000 Euro entlohnen wollte. Das Geld hat die Polizistin jedoch nie bekommen.
Der Fall war aufgeflogen, weil die Polizei gegen den aus München stammenden Mann ermittelte. "Es gab eine Telefonüberwachung, in einem Gespräch kamen die vertraulichen Daten plötzlich zur Sprache", sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. Die Polizistin wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Nach Angaben der Ermittler wollte der Empfänger die Daten offenbar für einen geplanten Einbruch im Großraum München nutzen.
Die Polizistin sagte vor Gericht, sie habe einen großen Fehler begangen, der ihr kein zweites Mal passieren werde. Ob sie wieder in den Polizeidienst zurückkehren kann, ist fraglich. "Ich kann mir als Staatsanwalt nicht vorstellen, mit einer solchen Beamtin noch mal zusammenzuarbeiten", sagte Kumpa. Über ihre mögliche Entfernung aus dem Beamtendienst soll in einem gesonderten Disziplinarverfahren entschieden werden.
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