Prozesstermin verschoben: Pooth-Affäre: Kassieren Ex-Vorstände jetzt doch?
zuletzt aktualisiert: 09.09.2008Düsseldorf (RPO). Im Streit zwischen Ex-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Stiegemann und der Stadtsparkasse zeichnet sich womöglich eine teilweise Einigung ab. Im Zusammenhang mit der Affäre um die Franjo-Pooth-Firma „Maxfield“ war Stiegemann als stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Frühjahr 2008 fristlos entlassen worden.
Im Nachgang hatte er für das Geschäftsjahr 2007 Bonuszahlungen in Höhe von rund 100.000 Euro verlangt. Er hat deswegen auch Klage gegen die Bank beim Landgericht eingereicht (Az: 39 O 92/08). Dort aber wurde ein für Freitag eingeplanter Prozesstermin auf Anfang Dezember verschoben. Zur Begründung hieß es, beide Seiten wollten einen außergerichtlichen Vergleich prüfen.
Wenn es dazu käme, wäre das eine völlige Umkehr der bisherigen Gangart der Stadt und ihrer Sparkasse. Denn bisher hatten sowohl der Vorstand der Sparkasse wie auch Oberbürgermeister Dirk Elbers erklärt, man werde den fristlos entlassenen Vorständen auf keinen Fall „einen goldenen Handschlag“ zubilligen, also Abfindungen zahlen.
Auch Vorstandsvorsitzender Heinz Martin Humme war fristlos entlassen worden. Und auch bei ihm hieß es, es gebe Kontakte zu seinen Anwälten, um über Zahlungen zu verhandeln. Möglicherweise jedoch unterscheiden die Juristen zwischen Bonus- und Abfindungszahlungen.
In der Sparkasse hieß es zu diesem Vorgang gestern inoffiziell, tatsächlich sei der Termin für kommenden Freitag angesetzt gewesen. Aber dann habe der Anwalt Stiegemanns den juristischen Vertreter der Sparkasse kontaktiert und ihn um ein Gespräch gebeten. Inhalt: Man möge eine außergerichtliche Einigung zum Thema Bonuszahlung prüfen. Auf dieses Gesprächsangebot sei man eingegangen. Kenner der Szene vermuten, dass Stiegemann das Verfahren scheut, in dem sämtliche Vorgänge im Rahmen der Pooth-Affäre dargelegt werden könnten. Dass er einen Auftritt vor Gericht vermeiden kann, ist allerdings unwahrscheinlich. Gegen Stiegemann laufen Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Bestechlichkeit. Ob Anklage erhoben wird, ist noch offen.
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