Demonstrationen in Düsseldorf Protestcamp: Gericht schlägt Vergleich vor

Düsseldorf · Im Streit um das Protestzelt vor dem Landtag hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Demonstranten und der Polizei einen Vergleich vorgeschlagen. Bis Donnerstagmittag können sich beide Seiten äußern. Wenn sie zustimmen, wird das Verfahren eingestellt.

Düsseldorf: Polizei räumt besetzte Geschäftsstelle der Grünen
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Sonst wird das Gericht in Kürze einen Beschluss fassen. Die Demonstranten feierten am Mittwoch den Vorschlag des Gerichts als Etappensieg.

Die Demonstranten, vor allem iranische Flüchtlinge, wehren sich vor Gericht dagegen, dass die Düsseldorfer Polizei ihnen das Übernachten in einem Zelt vor dem Landtag untersagt hat. Sie wollten mit der Aktion, die auf vier Wochen angelegt war, gegen schlechte Zustände in Flüchtlingsheimen protestieren.

Seit dem 10. Juli läuft die Mahnwache auf dem Johannes-Rau-Platz trotz der Einschränkungen. Die Polizei kontrolliert, dass niemand am Demonstrationsort die Nacht über schläft. Die Flüchtlinge wehren sich dagegen juristisch. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte der Polizei in erster Instanz Recht gegeben.

Aus den Reihen der Flüchtlinge hieß es am Mittwoch, der Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts sei ein Erfolg. "Das Gericht wertet das Versammlungsrecht höher als Ordnungsgesetze", sagte ein Sprecher. Der Vergleich sehe vor, dass ein Zelt mit zwei Betten auf dem Platz errichtet werden dürfe, in dem die Demonstranten auch schlafen dürften.

Für sie ist das Übernachten ein Symbol, das mit dem Zweck ihrer Demonstration zusammenhängt. "Durch das Schlafen in einem Zelt wollen wir zeigen, dass wir die Zustände in Flüchtlingsheimen nicht aushalten", so der Sprecher. Die Demonstranten berieten gestern Abend, ob sie den Vergleich annehmen. Heute wollen sie sich öffentlich äußern.

Die Polizei wollte den Inhalt des Vergleichs nicht kommentieren. Man werde zunächst sorgfältig prüfen und dann Stellung nehmen, hieß es. Polizeipräsident Herbert Schenkelberg hatte die Einschränkungen für die Mahnwache auch mit Blick auf das Occupy-Camp und mögliche weitere Protest-Zeltlager in Düsseldorf erlassen. Er sieht solche langfristigen Demonstrationen mit "Event-Charakter" nicht durch das Recht auf Versammlung gedeckt.

(RP/ila/top)
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