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Mord an Millionärs-Witwe: Prozess nach neun Jahren

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 19.09.2009 - 10:48

Düsseldorf (RPO). Der Tod der 87-jährigen Millionärs-Witwe Yuri Röhrig, die 2000 in ihrer Wohnung erdrosselt und beraubt worden war, beschäftigt seit Freitag das Landgericht. Angeklagt ist ein Schreiner (38). Er war von Anfang an verdächtig.

Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder. Foto: Detlef Ilgner
Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder. Foto: Detlef Ilgner

Nein, zur Mordanklage will er nichts sagen. Es sei auch demnächst „keine Aussage beabsichtigt“. Das betonte der Anwalt des 38-jährigen Angeklagten, gegen den seit gestern das Schwurgericht verhandelt. Neun Jahre liegt die Tat zurück, für die der gelernte Schreiner nun angeklagt ist. Ein Raubmord, dem am 11.Oktober 2000 die Millionärs-Witwe Yuri Röhrig (87) in ihrer Wohnung an der Graf-Recke-Straße zum Opfer gefallen ist. Erst jetzt, neun Jahre später, konnten die damals am Tatort gesicherten DNA-Spuren ausgewertet werden. Laut Anklage sprechen alle Indizien gegen den Schreiner.

Der Tod der alten Dame sah für die Ermittler anfangs nicht nach einem Mord aus. Ohne Schutzkleidung bewegten sich die Polizisten deshalb damals in der Wohnung, in der die Leiche der Deutsch-Japanerin entdeckt worden. Auf dem Tisch lag eine Tageszeitung vom 11.Oktober 2000. Auf dem aufgeblätterten Lokalteil stand eine Tasse Tee, Kekse lagen daneben. So erfuhr die Polizei damals den Todestag der Frau anhand der Zeitung. Dass die alte Dame erdrosselt und beraubt worden war, stellte sich erst später heraus. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück ist aber sicher, dass er dem von Anfang an verdächtigten Handwerker den Mord jetzt nachweisen kann.

Info

Mord und Merkmale

Mit einem Elektrokabel war die Rentnerin erdrosselt worden. Ob der Täter hinterlistig und mit Heimtücke vorging, ist unklar.

Die Anklage wirft dem 38-Jährigen aber Habgier vor. Er habe es von Anfang an auf das Geld der alten Dame abgesehen. Offen lässt die Anklage, ob er Yuri Röhrig getötet hat, um seinen Diebstahl von Bargeld zu vertuschen oder ob er die 87-Jährige erdrosselte, um hinterher das Durchstöbern der Wohnung zu ermöglichen.

Jede dieser Varianten gilt als Mordmerkmal.

Elf Wochen hatte der Schreiner kurz nach der Tat schon in U-Haft gesessen. Immerhin hatte der Mann, der damals notorisch an Geldnot litt, am Tattag plötzlich bei seinem Vermieter Schulden von 1200 D-Mark bezahlt. Hatte er das Geld durch den Mord an der Seniorin erbeutet? Spuren belegten, dass er in der Tatwohnung gewesen sein muss. Aber damals war die DNA-Auswertung unzureichend. Der Mann kam Mitte Februar 2001 wieder frei. Die Spuren in der Wohnung hatte er so erklärt: Als Mieter eines Hinterhofschuppens an der Graf-Recke-Straße habe er stundenweise für die 87-Jährige auch Gartenarbeiten durchgeführt - und deshalb sei er oft in der Wohnung des Opfers gewesen. Jahrelang war diese Version nicht zu widerlegen.

Seltsam fanden Ermittler nur, dass der Tatverdächtige nach seiner Freilassung nachts angetrunken aus Köln bei der Düsseldorfer Kripo angerufen und ein Geständnis angekündigt habe. Doch ehe die Beamten in Köln ankamen, hatte der Schreiner mit seinem damaligen Verteidiger telefoniert. Und wollte dann doch nichts mehr bekennen.

Die neue Beweislage anhand moderner DNA-Auswertung führt jetzt angeblich dazu, dass Spuren bei Yuri Röhrig mit einer extrem hohen Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten stammen. So wurden ihm Spuren zugeordnet, die nicht mit einer Tätigkeit als Handwerker erklärbar sind: an der Brille des Opfers, an der Strickjacke der alten Dame und an ihren Fingernägeln. Auch auf einer Schere, mit der der Bargeldschrank der 87-Jährigen aufgebrochen wurde, sollen Spuren des Angeklagten sein.

Das will der 38-Jährige jetzt nicht kommentieren. Nur zum Lebenslauf lieferte er wenige Details: Bis zum „achten oder zehnten Lebensjahr“ habe er bei den Eltern gewohnt, sei dann in die Graf-Recke-Stiftung gekommen, habe eine Schreinerlehre gemacht. Danach habe er im Messebau gejobbt oder als Aushilfskellner. „Das war’s“, so der Angeklagte gestern. Der Prozess wird am Dienstag mit Zeugenaussagen fortgesetzt.

Quelle: RP

 
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