Drei Zeugen sollen am Dienstag am Oberlandesgericht aussagen: Prozess um Urheberschaft an Beuys-Werken geht weiter
zuletzt aktualisiert: 21.10.2003 - 08:37Düsseldorf (dpa). Im Prozess um die Urheberschaft von zwei wichtigen Werken des Bildhauers Joseph Beuys (1921-1986) sollen am Dienstag drei Zeugen vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf aussagen. Möglicherweise werde der Senat auch bereits zu einer Entscheidung kommen, teilte ein OLG-Sprecher mit. Geplant war unter anderem, den Beuys-Experten und Direktor der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Prof. Armin Zweite, in dem Berufungsverfahren als Zeugen anzuhören.
Die bereits vor dem Landgericht unterlegene Beuys-Schülerin Beatrix Sassen will als Klägerin ihr Mitwirken an zwei Kopf-Motiven an den bedeutenden Beuys-Installationen "Straßenbahnhaltestelle" (1976) und am späteren "Palazzo Regale" unter Beweis stellen. Der weltbekannte Kunstprofessor habe 1963 einen Tonkopf von ihr an sich genommen und später in den beiden Arbeiten wiederverwendet. Die Erben des Beuys-Werkes bestreiten die Beteiligung der Bildhauerin.
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