Stadt warnt vor Betrügern: Prüfen der Kanäle ist Pflicht
VON MICHAEL BROCKERHOFF - zuletzt aktualisiert: 05.09.2010 - 09:32Düsseldorf (RPO). Das Landeswassergesetz schreibt Hauseigentümern vor, die Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück auf Dichtheit zu überprüfen. Für die Kontrolle dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Stadt warnt vor Betrügern.
Bis 2015 müssen Hauseigentümer prüfen lassen, ob die Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück in Ordnung und dicht sind. Das schreibt das Landeswassergesetz vor. "Aber vielen ist noch unklar, was genau zu tun ist", berichtet Ingo Apel, Vorstand des Eigentümerverbandes Haus und Grund, von seinen jüngsten Erfahrungen. Und deshalb seien einige schon auf Betrüger hereingefallen. "Sie kommen an die Haustür, geben sich als Fachleute aus und versprechen, die Prüfung rasch und billig zu machen", so Apel. Die angeblichen Fachleute sprächen dann von Schäden, die sofort repariert werden müssten. Dafür verlangten sie überhöhte Preise. "Haben sie das Geld, lassen diese Kanalhaie dann die Baustelle liegen und verschwinden", berichtet Apel.
Für Fragen zur Dichtheitsprüfung hat der Stadtentwässerungsbetrieb eine unentgeltliche Hotline eingerichtet. Die Nummer lautet 0800 0 383773.
Im Internet unter www.duesseldorf.de/kanal sind umfassende Erläuterungen zur Dichtheitsprüfung hinterlegt. Auch ein Informationsfilm über Prüfmethoden und Sanierungsmöglichkeiten ist dort abrufbar ebenso wie die Liste der Fachfirmen, die zur Kontrolle zugelassen sind.
Außerdem plant der Stadtentwässerungsbetrieb ab 2011 Bürgerversammlungen.
Stadt informiert
Er appelliert deshalb an die Eigentümer, sich bei der Stadt oder bei Haus und Grund umfassend zu informieren. "Wir haben Informationskampagnen gestartet und sind froh, dass wir Haus und Grund als Kooperationspartner gewonnen haben", erklärte Claus Henning Rolfs, technischer Leiter des Stadtentwässerungsbetriebs.
Die wichtigsten Regeln: Die Dichtheit der Rohre dürfen nur zugelassene Fachfirmen prüfen, die das entsprechende Gerät haben. "Die Namen sind auf einer Liste zusammengefasst, die auch im Internet abrufbar ist", sagte Rolfs (siehe Info). Etwaige Schäden würden mit einer Kamera oder einer Druckprüfung aufgespürt. "Die Kosten liegen zwischen 300 und 500 Euro und müssen vom Eigentümer bezahlt werden", erläuterte Rolfs. Das Fachunternehmen müsse einen Bestandsplan aller Abwasserleitungen liefern und die Prüfergebnisse dokumentieren. "Bei Schäden ist die Dokumentation Grundlage für die Sanierung", sagte Apel. Er empfiehlt, für die Sanierung ein anderes Unternehmen zu beauftragen oder zumindest mehrere Angebote einzuholen, "damit die Prüfungsergebnisse nicht manipuliert werden, um Aufträge zu bekommen", sagte Apel.
Haus und Grund berät seine Mitglieder auch bei der Planung und der Durchführung der Reparatur. Es müsse nicht gleich der Kanal ausgegraben werden, oft könne auch ein Kunststoff-Innenrohr eingezogen werden. "Wenn der Anschlusskanal betroffen ist, sollten sich die Eigentümer auch mit dem Stadtentwässerungsbetrieb in Verbindung setzen," sagte Rolfs.
Die Leitungen müssen nicht sofort geprüft werden. Der Gesetzgeber lässt Eigentümern bis Ende 2015 Zeit. Allerdings gelten für Häuser in Wasserschutzgebieten kürzere Fristen. In der Wasserschutzzone 3b muss die Prüfung bis Ende 2014 erfolgen, in der Schutzzone 3a bis Ende Juni 2013, in den Schutzzonen 1 und 2 bereits bis Ende 2011.
Wenn Sanierungen nötig sind, gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Kredite. Darauf wies Apel ausdrücklich hin.
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