Prozess in Düsseldorf Raucher muss Wohnung räumen

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Raucher muss seine Wohnung räumen. Das hat am Mittwochmorgen das Düsseldorf Amtsgericht entschieden. Das Gericht erklärte, dass es zwar grundsätzlich erlaubt sei, in einer Mietwohnung zu rauchen, Vermieter aber eine Geruchsbelästigung im Treppenhaus nicht dulden müssten.

Recht auf Rauch: Mieter Adolfs vor Gericht
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Der Vermieter hatte dem 75-Jährigen die Wohnung mit der Begründung gekündigt, dass er durch sein starkes Rauchen die Gesundheit der anderen Mieter gefährden könnte. Der Mann habe ständig seine Fenster und Rollläden geschlossen gehalten und Aschenbecher nicht entleert. In einem Schreiben hieß es, dass der Rauch in das Treppenhaus entlüftet worden war.

Die Anwältin des gekündigten Mieters hatte der Behauptung, im Treppenhaus würde eine erhebliche Geruchsbelästigung entstehen, vor Gericht nicht widersprochen. Deshalb gab es keine Beweisaufnahme - das Gericht ging davon aus, dass es im Treppenhaus tatsächlich stinkt. Offen bleibt damit jedoch auch, was genau rechtlich als Belästigung durch einen rauchenden Mieter zu werten ist.

Das Amtsgericht machte in dem Einzelfall-Urteil einige grundsätzliche Bemerkungen zum Rauchen in den eigenen vier Wänden. Ein Mieter dürfe zwar in seiner Wohnung rauchen - dies sei vom vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führe.

Ausdrücklich befand das Gericht, dass im Fall des gekündigten Rentners die körperliche Unversehrtheit der anderen Mieter Vorrang habe vor der "allgemeinen Handlungsfreiheit" des Rauchers. Denn trotz Abmahnungen habe der Düsseldorfer seine Wohnung nur unzureichend gelüftet, so dass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus gezogen sei. Dies wiederum habe zu einer "unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung" geführt.

Der Fall hatte — auch angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz — hohe Wellen geschlagen. Der Interessensverein "Netzwerk Rauchen" rief sogar zu Spenden für den Mann auf. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe war zunächst abgelehnt worden.

Dem Vermieter zufolge hatte der Mann 36 Jahre lang als Hausmeister des Gebäudes eine kostenfreie Dienstwohnung bewohnt, die er erst seit Januar 2009 gemietet hatte. Auch nachdem er den Job aufgegeben hatte, durfte er weiter dort wohnen. Der Vermieter habe bei der Kündigung keine finanziellen Motive verfolgt. Eine Neuvermietung der Wohnung gestalte sich schwierig, zwei weitere Wohnungen im Haus stünden leer.

Obwohl das Urteil des Amtsgerichts noch nicht rechtskräftig ist, hat der Vermieter nun einen Anspruch auf die Räumung der Mietwohnung. Um vorläufig wohnen bleiben zu können, muss der Rentner eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro hinterlegen. Der Rechtsstreit dürfte jedoch demnächst vor dem Düsseldorfer Landgericht fortgesetzt werden: Der 75-Jährige hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, den Instanzenweg ausschöpfen zu wollen.

(anch, wuk)
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