Schonfrist bis zum 1. Juli: Rauchverbot in Kneipen: Wirte warten ab
zuletzt aktualisiert: 02.01.2008 - 08:46Düsseldorf (RPO). Seit gestern gilt das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden auch in Nordrhein-Westfalen. Krankenhäuser, Kindergärten, Gerichtsgebäude - alle diese öffentlichen Räume dürfen nicht mehr verqualmt werden. Das hat der Gesetzgeber am 19. Dezember beschlossen. Gaststätten haben allerdings noch eine Schonfrist bis zum 1. Juli. Dann müssen sie spezielle Zonen einrichten, in denen geraucht werden kann.
Trotzdem waren gestern manche Kneipen-Besucher verunsichert und fragten lieber nach, ehe sie sich den Glimmstengel ansteckten. „Es ist heute ein paar Mal vorgekommen, dass Leute gefragt haben ,Kann ich hier rauchen?’“, sagt Bettina Schnepp, die in der Gaststätte „Ohme Jupp“ an der Ratinger Straße arbeitet. Jedes Mal konnte sie den Gästen Entwarnung geben: Noch ist das Rauchen in Gaststätten erlaubt.
„Bei uns hat sich zum 1. Januar noch nichts verändert, aber wir erwägen, den Wintergarten zur Raucherzone zu erklären“, sagt Peter König, Wirt der Brauerei „Im Füchschen“. Allerdings müssten sich die Gäste über die Karnevalszeit noch nicht in spezielle Räume verziehen. Und darüber ist der Ex-Karnevalsprinz auch froh.
Tina Oemann arbeitet in der Gaststätte „Dä Spiegel“ an der Bolker Straße. Dort hat sich gestern noch niemand nach der Gesetzesänderung erkundigt. „Ich denke, die Leute wissen alle, dass die Kneipen in NRW noch Schonfrist haben“, sagt die Angestellte.
Bereits seit langer Zeit hat die Gaststätte „Schwarzes Schaf“ in Derendorf an der Roßstraße eine spezielle Raucherzone. „Deshalb sehen wir dem neuen gesetz auch gelassen entgegen“, sagt die Servicekraft Aiche Kök. Bereits in den vergangenen Monaten habe man die Nichtraucherzone immer weiter vergrößert. Sehr zur Freude vieler Gäste. Erst im Juli wird sich zeigen, ob wahr wird, was Idie Sprecherin der Altstadtwirte und „Knoten“-Chefin Isa Fiedler befürchtet: „Reine Nichtraucher-Gaststätten werden wahrscheinlich einen Großteil der Gäste verlieren.“
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