Düsseldorf: Rechtsanwalt hat 62.000 Euro veruntreut
zuletzt aktualisiert: 16.02.2011 - 07:36Düsseldorf (RPO). Der Tsunami im Dezember 2004 an der Küste Thailands hat einen bis dahin erfolgreichen Düsseldorfer Rechtsanwalt aus der Bahn geworfen. Das wurde am Dienstag beim Untreueprozess gegen den 45-Jährigen vor dem Amtsgericht bekannt.
Der Anwalt gestand, er habe wegen Depressionen und traumatischen Angstzuständen nach der Flutwelle jegliche Übersicht über sein Büro verloren und rund 62.000 Euro an Mandantengeldern einfach ausgegeben. Dafür wurde er zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
Bleich und mit hängenden Schultern kauerte der 45-Jährige auf der Anklagebank. "Er ist ein Tsunami-Opfer, ist dramatisch erkrankt", sagte sein Verteidiger über den einst wortgewaltigen Kollegen. "Er hat die Katastrophe nur mit äußerstem Glück überlebt – mit seiner Lebensgefährtin und buchstäblich auf einer Palme." Doch auch nach der Rückkehr in die Heimat bekam der Advokat seine massiven psychischen Probleme nicht mehr in den Griff. "Er hat nur von Tag zu Tag gelebt, hat jeden Überblick verloren – und als er merkte, dass es nicht mehr ging, da hat er die allerletzte Notbremse gezogen und hat Selbstanzeige erstattet."
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Ex-Anwalt aber schon 62.000 Euro, die ihm für seine Mandanten von den gegnerischen Versicherungen überwiesen worden waren, ausgegeben. Privatleute, die nach Unfällen eigentlich Anspruch auf Entschädigungen zwischen 540 Euro und 18.000 Euro hatten, gingen leer aus. Nach ihren Unfallschäden mussten sie noch feststellen, dass ihr Anwalt ihre Entschädigungen durchgebracht hat.
"Das ist für den Berufsstand nicht gut", räumte sein Verteidiger ein. Doch als Anwalt werde der Angeklagte nie wieder arbeiten. Seine Zulassung hat er längst zurückgegeben, steht wegen seiner Psycho-Probleme jetzt sogar unter Betreuung und lebt nur noch von Zuwendungen seiner Mutter.
Bei allem Verständnis für die Lage des Angeklagten sah der Staatsanwalt auch die schwierige Lage der Untreue-Opfer. Acht Monate Bewährungsstrafe seien daher "unerlässlich". So urteilte auch das Gericht. Und der Angeklagte? Er nickte nur und murmelte: "Tut mir alles leid."
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