"Machen Sie, was die Idioten sagen": Rechtsanwalt wegen Beleidigung angeklagt
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 22.08.2007 - 08:36Düsseldorf (RPO). Er kennt die Perspektive von der Anklagebank seit Jahren. Doch während er sonst als Strafverteidiger neben seinen Mandanten sitzt, musste ein 48-jähriger Rechtsanwalt gestern alleine vor einem Amtsrichter Platz nehmen - ohne Anwaltsrobe und unter dem Vorwurf der Beleidigung. Zum Urteil gegen den Advokaten kam es nicht.
Mitten in einer Durchsuchungaktion hatte einst ein Mandant hilfesuchend diesen Anwalt angerufen - und während des Gesprächs den Telefon-Lautsprecher eingeschaltet. Nach Fragen über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung soll der Anwalt seinem Mandanten abschließend geraten haben: „Machen Sie, was die Idioten Ihnen sagen.“ Für die mithörenden Beamten ein klarer Fall von Beleidigung. Doch für den Amtsrichter nicht.
Er hatte einen beantragten Strafbefehl gegen den Anwalt nicht erlassen, hatte dafür gestern zur mündlichen Verhandlung geladen. Hier erfuhr er von dem Anwalt, dass der damals „im Moment und im Eifer des Gefechts nicht daran gedacht“ habe, dass auch die Beamten das Telefonat mithören konnten. Auch habe er durch die Äußerung nicht die Beamten beleidigen, sondern mit seinem Mandanten ein größeres Gemeinschaftsgefühl herstellen wollen. Ob das wirklich so ist, soll nun durch Vernehmung weiterer Zeugen geklärt werden. Der Prozess wird fortgesetzt.
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