Düsseldorf Rechtsstreit um Ganztag

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Ralf Borufka, der als Honorarkraft in der Ganztagsbetreuung arbeitete, darf nach Entscheidungen des Arbeitsgerichts und der Rentenversicherung auf eine unbefristete Festanstellung hoffen. Ein Fall mit Strahlkraft.

 Ralf Borufka (vor dem Humboldt-Gymnasium) darf weiter als Honorarkraft arbeiten. Auch einer Festanstellung kommt er langsam näher.

Ralf Borufka (vor dem Humboldt-Gymnasium) darf weiter als Honorarkraft arbeiten. Auch einer Festanstellung kommt er langsam näher.

Foto: Hans-Juergen Bauer

Ralf Borufka ist gut gelaunt. Gleich zwei gute Nachrichten flatterten dem 33-Jährigen in den vergangenen Wochen in den Briefkasten. Beide Nachrichten betreffen den Job, mit dem sich der Gerresheimer zwischen Januar 2008 und Dezember 2011 über Wasser hielt. Als Honorarkraft — Vertragspartner war das Jugendamt der Stadt — arbeitete er am Humboldt-Gymnasium in der Übermittag- und Hausaufgabenbetreuung.

Zwischen 15 und 18 Stunden in der Woche. 9,50 Euro gab's pro Stunde. "Mit ein paar Sonderaufträgen kam ich im Monat meist auf 950 Euro. Gerade genug, um in einer kleinen Wohngemeinschaft irgendwie über die Runden zu kommen", sagt der gelernte Elektriker, dessen befristeter Vertrag Ende 2011 überraschend nicht mehr verlängert wurde.

Doch der Düsseldorfer wehrte sich. Am 20. Juni entschied das Arbeitsgericht, "dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 31. Dezember 2011 beendet worden ist". Die Stadt, so das Gericht weiter, müsse Borufka "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als pädagogische Kraft weiter beschäftigen".

Zehn Tage später meldete sich die Rentenversicherung und bestätigte dem Düsseldorfer, "dass die Tätigkeit als Honorarkraft im Bereich Schule und Jugendfreizeiteinrichtung bei der Landeshauptstadt ... im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurde". Im Klartext heißt das: Für die Jahre 2008 bis 2011 muss Borufka wie ein Festangestellter sozialversichert werden.

Sollte der Fall Schule machen, könnte das für die Stadt weitreichende Konsequenzen haben. Denn die Zahl der Honorarkräfte in Jugendeinrichtungen und Schulen ist groß. "Das ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht auf andere Fälle übertragbar ist", sagt dagegen Stadtsprecher Manfred Blasczyk. Zudem gehe der Fall in die nächsthöhere Instanz. Die dortige Entscheidung werde abgewartet.

Anders ordnet Gewerkschaftssekretärin Britta Wortmann, im Verdi-Bezirk Düsseldorf für die Kommunen zuständig, den Fall ein: "Ralf Borufka ist ein Vorreiter, der die Stadt zum Nachdenken bringen wird. Er hat einen ersten großen Erfolg errungen. Ich rate nun jeder Honorarkraft, ihren Vertrag überprüfen zu lassen." Allerdings warnt Wortmann die Betroffenen vor verfrühten Hoffnungen. "Die Verträge der Honorarkräfte sind verschieden und manchmal nur schwer miteinander zu vergleichen."

Borufka schreckt der zähe Weg durch die Instanzen nicht. Urteile in Niedersachsen (siehe Info) stimmen ihn optimistisch. Er ist sicher, seinem Ziel, fest angestellt zu werden, ein ganzes Stück näher gekommen zu sein. "Ich will halbtags arbeiten und die restliche Zeit für ein Studium im Bereich Erziehung oder Sozialarbeit nutzen."

(ila)
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