Losverfahren zulässig: Rektor durfte Schülerin abweisen
VON GÖKÇEN STENZEL - zuletzt aktualisiert: 06.11.2008 - 07:48Düsseldorf (RPO). Schulleiter, die mehr Anmeldungen als Plätze an ihrer Schule haben, können losen, wer angenommen wird. Sie unterliegen bei dem Verfahren keiner Kontrolle. Dagegen will die Mutter einer abgelehnten Tochter vorgehen.
Ein Rektor, der mehr Anmeldungen für seine Schule als Plätze hat, muss Ablehnungen aussprechen. Er darf dabei nach einem Losverfahren vorgehen, das keiner externen Kontrolle unterliegt. So hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern geurteilt und damit eine gängige Praxis an Schulen bestätigt. Geklagt hatte Familie Bozcicek aus Gerresheim, deren Tochter im Frühjahr am Humboldt-Gymnasium abgelehnt worden war.
Mehrere hundert Düsseldorfer Familien sind jedes Jahr von einer Ablehnung ihrer Wunsch-Schule betroffen. Das Problem: Oft kann auch die Zweitwunsch-Schule das Kind nicht aufnehmen, weil sie schon mit den Kindern voll belegt ist, die diese als Erstwunsch angegeben hatten. Alle Schüler, die nicht untergekommen sind, werden deshalb auf die Plätze an den Schulen verteilt, die weniger nachgefragt wurden. Eine Koordinierungs-Konferenz der Schulleiter und der Schulverwaltung nimmt die Verteilung vor – die oft zu Protesten bei den betroffenen Eltern führt.
„Am Vorgehen nichts auszusetzen“
„Für mich war die Entscheidungsfindung an der Schule nicht transparent“, sagt Klägerin Nurcan Bozcicek, die als Fachanwältin für Steuerrecht arbeitet: „Ein Losverfahren, das nicht öffentlich ist, bei dem niemand außer dem Schulleiter zugegen ist, von dem es keine Protokolle gibt – das halte ich nicht für rechtmäßig.“ Das sah der Vorsitzende Richter gestern anders. „Es gibt keine normativen Vorgaben für das Losverfahren“, so seine Urteilsbegründung: „Am Vorgehen gibt es nichts auszusetzen. Es wäre aber wünschenswert, das Losverfahren künftig transparenter zu machen.“
Rektor Volker Syring hatte angegeben, dass er aus den nicht alphabetisch geordneten Anmeldebögen ziellos die einzelnen Bewerber herausgezogen hatte, getrennt nach Jungen und Mädchen, um die Ausgewogenheit sicherzustellen. Einen Härtefall habe er bereits im Vorfeld besonders berücksichtigt.
„Die Wünsche der Eltern spielen keine Rolle, die Wahlfreiheit gibt es nur auf dem Papier“, sagt die ebenfalls betroffene Mutter Gudrun Schmitz, deren Tochter an einer Schule im Norden der Stadt abgelehnt wurde. Sie ärgert es besonders, dass die Leistung der Grundschüler bei der Auswahl nicht zählt: „Meine Tochter hatte einen Noten-Durchschnitt von 1,3 und bekam zwei Ablehnungen.“ Die erste Schule habe dabei nach Wohnort entschieden, die zweite habe gelost, so Schmitz: „Kann eigentlich jede Schule machen, was sie will?“ Sie fordert die Stadt auf, eine Broschüre, in der von freier Wahl der Schule die Rede ist, zurückzuziehen. „Die Eltern haben letztlich keinen Einfluss darauf, welche Schule es sein wird.“ So empfindet es auch Nurcan Bozcicek. Sie wünscht sich verbindliche Regeln für die Aufnahme an den weiterführenden Schulen und spricht von Willkür bei der derzeitigen Praxis. Sie will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen; damit ist es noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Ablehnung ihres Kindes an einem Gymnasium klagen etwa drei Elternteile aus Düsseldorf pro Jahr. Direkt einklagen konnte sich nach Auskunft des Gerichts kaum jemand bei einer Schule, aber strikte Regeln, wie die Schulleitung vorzugehen hat, gebe es nicht, so der Vorsitzende Richter gestern. „Die Vorgaben reichen aus und sind durch die Rechtsvorschriften geregelt“, sagt Rektor Syring. „Alle Schulleiter werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach Recht und Gesetz vorgehen.“
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