Jochen Schuster in der Kritik Richter bezeichnet Angeklagte als "Neger"

Düsseldorf (RP). Drei Monate vor seiner Pensionierung gerät Jochen Schuster, Vorsitzender Richter am Landgericht, wegen seiner als rüde bekannten Prozessführung erneut in die Kritik. In einer Drogenverhandlung gegen zwei Männer aus Togo soll der 64-jährige Richter die Angeklagten und einen afrikanischen Dolmetscher immer wieder als "Neger" bezeichnet haben. Und als einer der Verteidiger auf einem Beweisantrag beharrte, soll Schuster in öffentlichem Prozess aus einem Theaterstück zitiert haben: "Der Jud' muss brennen." Ein Befangenheitsantrag gegen ihn blieb erfolglos. Die Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Zuletzt war Richter Schuster im Juli 2004 wegen seines rustikalen Umgangs mit Maler-Fürst Jörg Immendorff bundesweit aufgefallen. "Wie steht's denn mit dem Saufen?", hatte er den schon damals schwer kranken Künstler gefragt. Immendorff war bei einer Drogen-Party mit neun Prostituierten in einem Nobelhotel ertappt worden, hatte seinen Kokain-Missbrauch sofort zugegeben. Erst nach massiver Kritik ging Schuster damals behutsamer mit dem sichtlich gezeichneten Akademieprofessor um. Zuvor hatte er den an einer tödlichen Muskelschwäche leidenden Maler auch gefragt: "Sind Sie sexuell normal?" - "Haben Sie Abitur oder ist das hinderlich für einen Künstler?" - "Haben Sie mal an der Steuer vorbei ein Bild verkauft?" Prozesszuschauer bezeichneten Richter Schuster daraufhin als "Richter Gnadenlos".

Schuster war gestern nicht bereit, zu den jetzt erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen: "Kein Kommentar." Außer: Hier seien Zitate aus einer vieltägigen Hauptverhandlung willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und von den Verteidigern gebündelt worden. Für die Anwältin Susanne Riebensahm, die einen der Angeklagten vertrat, steht aber fest: Der Schuster-Auftritt sei nicht nur eine Entgleisung, sondern "ein Skandal. Durch dieses Verhalten, das diskriminierend und herabwürdigend wirkte, wird die Würde der deutschen Justiz beschädigt", so die Bonner Strafverteidigerin. Sie nennt den Vorfall "eine Riesensauerei". Angeblich hatten Riebensahm und ihr Mit-Verteidiger auch im Prozess direkt auf die Worte Schusters reagiert. Der habe abgewinkt: Die Angeklagten könnten negroide Züge ja nicht verhehlen. Und was die Kritik an seinem "Juden"-Ausspruch betraf, soll Schuster entgegnet haben, "er dürfe doch wohl Kleist zitieren". Die Zeile stammt jedoch allenfalls aus Lessings "Nathan der Weise". Dort heißt es im Textbuch (IV.Akt, 2.Szene) wörtlich: "Tut nichts, der Jude wird verbrannt." Für Anwältin Riebensahm macht das keinen Unterschied: "Das ganze Verfahren war beschämend und das lässt sich auch nicht schönreden."

(alfa)
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