Neues Auswahlverfahren: Richter bremsen Erwin aus
VON JÖRN TÜFFERS - zuletzt aktualisiert: 08.05.2008 - 07:56Düsseldorf (RPO). Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts muss das Auswahlverfahren für die Leitung des Ordnungsamts neu aufgerollt werden. Der OB hatte seine Vertraute Nicole Süring zu Unrecht in diese Position gehievt, sagen die Richter.
Richter stoppen Joachim Erwin (CDU): Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt, gegen das die Stadt Beschwerde eingelegt hatte: Der OB durfte Nicole Süring nicht zur Leiterin des Ordnungsamts machen. Auch die Richter in Münster gelangten zur der Auffassung, dass das Anforderungsprofil so lange herabgestuft worden sei, bis es auf die OB-Wunschkandidatin passte.
Das Auswahlverfahren muss nun neu aufgerollt werden. Ein Sprecher Erwins kündigte gestern an, Süring werde so lange kommissarisch Amtsleiterin bleiben, bis die Stelle endgültig besetzt wird. Kritik äußern die städtischen Juristen am Urteil: Die Richter in Münster verträten eine „vollkommen neue Rechtsauffassung“.
Gegen die Stellenbesetzung hatte Michael Leye geklagt. Er ist im Ordnungsdezernat Geschäftsführer des Kriminalpräventiven Rates, war als Mitbewerber für den Posten gescheitert und hatte das Gericht angerufen. Obwohl er über mehrjährige Erfahrung im Ordnungsamt verfügt, hatte er den Kürzeren gezogen. Vor dem Gericht in Münster bezogen sich die städtischen Anwälte darauf, dass Nicole Süring beim Vorstellungsgespräch gepunktet habe.
Das überzeugte die Richter nicht: Ein solches Gespräch hänge von der Tagesform des Bewerbers ab und dürfe nur zu einem kleineren Teil in die Bewertung einfließen. Sie betrachten es auch als nicht nachvollziehbar, dass Erwins Favoritin als Referentin für Wirtschaftsförderung und Mode in dessen Büro in allen Bewertungskriterien ausschließlich mit Spitzenwerten versehen worden war. „Dass eine Erstbeurteilung zur Vergabe eines absoluten Spitzenprädikats führt, widerspricht nicht nur einer am Leistungsgrundsatz orientierten, differenzierte Maßstäbe anwendenden Beurteilungspraxis, sondern auch der allgemeinen Lebenserfahrung“, rügen die Richter.
Michael Leye, der mit seiner Klage gegen seinen Dienstherrn Joachim Erwin Erfolg hatte, will sich nach Angaben seiner Anwälte selbst nicht äußern. Er fühle sich der Verwaltung weiter zu Loyalität und Zurückhaltung verpflichtet. Die SPD begrüßt das OVG-Urteil: Die Richter hätten Erwins Personalpolitik eine klare Absage erteilt. Sie sei als „bloße Günstlingswirtschaft“ entlarvt, sagte Fraktionsvize Markus Raub.







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