Kurioser Fall vor Gericht: Schnuller-Diebstahl: War’s das Baby?
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 19.02.2008 - 08:08Düsseldorf (RPO). Schnuller-Alarm im Amtsgericht: Wegen zwei Nuckelgummis für 2,59 Euro musste gestern eine 63-jährige Großmutter wegen Ladendiebstahls auf die Anklagebank. 700 Euro Strafe sollte sie zahlen, weil ihre zweijährige Enkelin in einem Drogeriemarkt eine Nuckel-Doppelpackung aufgerissen, sich einen Schnuller fix in den Mund geschoben hatte. Eine Verkäuferin behauptet, die Oma habe dem Kind die Schnuller heimlich zugesteckt. Die Oma hielt dagegen: Das Enkelchen habe selbst zugegriffen, sie habe nichts bemerkt.
Die Fakten zu diesem kuriosen Fall sind dürftig: Am 18.August 2007 war die Oma samt Enkeltochter und Kinderwagen in einen Drogeriemarkt am Hauptbahnhof eingerollt. Während die Oma dort Waren für mehr als fünfzig Euro ordnungsgemäß bezahlt hat, soll sie ihrem Enkelchen während des Einkaufs illegal und ohne Bezahlung zwei neue Schnuller spendiert haben.
Verkäuferin als Zeugin
Eine Verkäuferin beteuerte gestern: „Die Kundin nahm von einem Ständer aus etwa anderthalb Metern Höhe eine Doppelpackung herunter und gab sie dem Kind. Das Kind hat die Packung aufgerissen, einen Schnuller in den Mund gesteckt. Die Kundin hat die leere Verpackung in einem anderen Regal entsorgt.“ Den zweiten Beute-Schnuller habe man später tatsächlich im Kinderwagen entdeckt. Da war die Oma schon ins Büro zitiert, die Polizei alarmiert worden. Vor Gericht wies die Angeklagte diese Schilderung zurück: „Kann sein, das Kind hat sich die Schnuller selbst genommen, ich hab‘ davon nichts gemerkt.“ Weil die Oma wegen Ladendiebstählen jedoch schon mehrfach aufgefallen war, ist sie per Strafbefehl zu 70 Tagessätze verurteilt worden. Entschieden ist der Fall aber noch lange nicht. Auf Antrag des Verteidigers wird der Schnuller-Prozess jetzt sogar noch ausgeweitet.
Als Zeugen sollen am nächsten Prozesstag der Geschäftsführer und zwei Polizisten vorgeladen werden. So will die Richterin klären, ob die Schnuller in passender Griffhöhe für eine Kinderwagenbesatzung - oder doch in anderthalb Metern Höhe an einem Warenständer hingen. Mit diesem zweiten Prozesstag Ende Februar dürften allein die Gerichtskosten für diesen 2,59-Euro-Fall mehr als hundert Euro betragen. Sollte die 63-Jährige gar freigesprochen werden, muss diese Verfahrenskosten dann die Staatskasse tragen.
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