Landgericht: Schönheits-Chirurg kämpft gegen Strafe
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 08.02.2010 - 17:49Düsseldorf (RPO). Vehement wehrt sich ein Schönheitschirurg (76) derzeit gegen 16 Monate Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung. Dazu war er vor einem Jahr vom Amtsgericht verurteilt worden, weil er zwischen 2000 und 2003 mehr als 250 Patientinnen behandelt haben soll, ohne diese Honorare zu versteuern.
Das hat er stets bestritten und fordert im Berufungsprozess vor dem Landgericht jetzt einen Freispruch. Am Montag lehnte er jedoch die Vorsitzende Richterin wegen Befangenheit ab. Sie habe seinen wichtigsten Entlastungszeugen schon vor dessen Vernehmung als „ominös” bezeichnet.
Mit der Justiz kennt sich der Chirurg bestens aus. Mehrfach saß er schon auf der Anklagebank, war zuletzt im Herbst 2009 vom Würzburger Amtsgericht wegen Betruges und Körperverletzung an einer Patientin zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung deswegen steht noch aus. Aber vorher will er in Düsseldorf zum Freispruch kommen.
Doch laut Ermittlungen hatte er im Tatzeitraum mindestens 285.000 Euro an Steuern hinterzogen. Dafür hatte ihn das Amtsgericht im April 2009 zu der Bewährungsstrafe verurteilt. Aber der 76-Jährige bleibt bei seiner Behauptung, er habe sich 2001 in der Schweiz zur Ruhe gesetzt, habe zwar noch Eingriffe vorgenommen, aber „nie einen Cent dafür gesehen”. Nur „Aufwandsentschädigungen” habe er geltend gemacht - und auch diese Eigen-Kosten seien ihm oft nicht erstattet worden. Und jetzt sieht er sein Vertrauen in die Neutralität des Landgerichts „völlig zerstört”.
So habe die Richterin nicht nur seinen Entlastungszeugen vorab in Misskredit gebracht. Immerhin bedeute das Wort „ominös” laut Duden auch „bedenklich, anrüchig”. Obendrein habe sie erwogen, die Schuldfähigkeit des Angeklagten von einem Psychiater prüfen zu lassen. Daraus folgern der Chirurg und sein Anwalt, dass die Richterin sich vor dem Urteil bereits „zu Lasten des Angeklagten festgelegt” habe. Ob der Prozess neu aufgerollt oder fortgesetzt wird, ist noch ungewiss.
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