Nach Amokdrohung: Schüler muss 40 Arbeitsstunden leisten
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 21.12.2009 - 15:54Düsseldorf (RPO). Der Prozess wegen einer Amokdrohung gegen einen Lehrer ist für einen 15-jährigen Schüler am Montag vor dem Amtsgericht glimpflich ausgegangen. An einer Realschule in Hilden hatte der Jugendliche vor einem halben Jahr nach einem Gespräch mit dem Rektor mit einem Amoklauf gedroht.
Gegenüber Mitschülern hatte der 14-Jährige laut getönt: „Ich hab‘ keinen Bock mehr auf die.” Er wolle demnächst mit einer Schusswaffe seines Großvaters zur Schule kommen „und dann werden die schon sehen”.
Nachdem Mitschüler in einem Internet-Forum darüber diskutiert hatten und eine Mutter darauf aufmerksam geworden war, ist der 15-Jährige damals von Zivilbeamten in Handschellen zur Wache gebracht worden. Da er zur Tatzeit erst 14 Jahre alt war, wurde die Verhandlung beim Jugendgericht gestern Vormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Kurz nach seiner Festnahme und auch zu Prozessbeginn hat der 15-Jährige jegliche Drohung gegen seine Lehrer, speziell gegen seine Mathe-Lehrerin, vehement bestritten. Doch die Jugendrichterin legte ihm nach Anhörung von zwei ehemaligen Mitschülern ein Geständnis nahe.
Beide Zeugen hatten bestätigt, dass sich der Angeklagte damals im Umkleideraum vor dem Sportunterricht abfällig und drohend über die Lehrer geäußert habe. Den genauen Wortlaut wussten die Jugendlichen aber nicht mehr. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger räumte der 15-Jährige die Äußerungen dann ein.
Die Realschule in Hilden hat er bereits verlassen, besucht jetzt den Unterricht in einer anderen Schule. Das Jugendgericht sah deshalb davon ab, gegen den Schüler eine Vorstrafe zu verhängen. Im Gegensatz zum Erwachsenen-Strafrecht steht bei Jugendlichen statt der Bestrafung durch die Justiz grundsätzlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Das Verfahren wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen einer Straftat” wurde eingestellt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der 15-Jährige jetzt 40 Arbeitsstunden bei einer gemeinnützigen Einrichtung ableistet.
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