Amokdrohung: Schüler muss vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 21.12.2009 - 07:25Düsseldorf (RPO). In Handschellen war ein jetzt 15-jähriger Schüler einer Hildener Realschule im Sommer vor den Augen seiner Klassenkameraden von der Polizei abgeführt worden.
Im Gespräch mit Mitschülern hatte er zuvor angekündigt, aus Hass gegen seine Lehrer mit einer Waffe seines Großvaters zur Schule zu kommen: "Dann werden die schon sehen!" Genau ein halbes Jahr später wird heute beim Amtsgericht gegen den Jugendlichen verhandelt. Da er zur Tatzeit 14 Jahre alt war, sind Zuschauer zum Prozess nicht zugelassen. Die Verhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
War die Amokdrohung ernst gemeint oder aus Frust nach einem Gespräch mit dem Rektor nur leichtfertig dahingesagt: Das muss die Jugendrichterin heute klären. Die Anklage lautet auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen einer Straftat. In ersten Vernehmungen hatte der 15-Jährige jede ernste Absicht vehement bestritten. Nach einer Reihe von Amokläufen an Schulen musste die Schulleitung damals jedoch reagieren, hatte deshalb die Polizei eingeschaltet. Als die Hildener Klasse dann das Düsseldorfer Berufsinformationszentrum an der Grafenberger Allee besuchte, wurde der Schüler von Zivilbeamten abgepasst, festgenommen und in Handschellen zur Wache gebracht.
Aus Wut auf alle seine Lehrer, speziell auf die Mathematiklehrerin, soll der Junge beim Umkleiden vor dem Sportunterricht gegenüber Mitschülern mit der Waffe seines Großvaters geprahlt haben: "Ich hab' keinen Bock mehr auf die! Die werden schon sehen!" Der Vorfall war danach von Mitschülern in einem Internet-Chat diskutiert worden. Eine der Mütter wurde damals stutzig, erkundigte sich bei ihrem Kind über den Hintergrund und informierte dann die Schulleitung. Dort galt der Junge bis dahin als unauffällig. Nur zur äußersten Vorsicht ist damals die Polizei alarmiert worden.
Im Prozess steht jetzt nicht eine Bestrafung des Schülers im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. So muss der 15-Jährige wohl nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen, sondern eher mit Arbeitsstunden bei einer gemeinnützigen Einrichtung.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







