Familie aus Kongo darf vorerst bleiben: Schüler protestieren gegen Abschiebung
zuletzt aktualisiert: 07.04.2005 - 14:56Düsseldorf (dto). Am Donnerstagmittag haben Schüler der Realschule in der Lohe vor dem Düsseldorfer Ausländeramt gegen die Abschiebung einer kongolesischen Familie demonstriert. Wie die Behörde mitteilte, sind zwar alle Asylanträge rechtskräftig abgelehnt, doch drohe der afrikanischen Familie vorerst keine Abschiebung. Der Junge aus Kongo wurde schon von der Schule abgemeldet, wird jetzt aber weiter am Unterricht teilnehmen können.
Aus gesundheitlichen Gründen für die Mutter läuft derzeit noch ein Wiederaufnahmeverfahren auf Asyl. Solange darüber nicht entschieden ist, wird die Kommunale Ausländerbehörde der Stadt den Aufenthalt der Familie weiterhin dulden, hieß es am Donnerstag. Währenddessen demonstrierten Schüler der Realschule in der Lohe vor dem Ausländeramt in der Willi-Becker-Allee gegen die drohende Abschiebung ihres Mitschülers.
Die Familie des Schülers hält sich seit über zehn Jahren in der Bundesrepublik auf und hatte Asyl beantragt. Jedoch wurden alle Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Bis auf die noch ausstehende Entscheidung für die Mutter wurden alle Anträge gerichtlich überprüft und bestätigt. Sie sind somit rechtskräftig. Auch die von der Familie angerufene Härtefallkommission beim Landesinnenministerium hat keinen Grund gesehen, die Entscheidungen zu revidieren. Daher sah sich auch die Stadt Düsseldorf gezwungen, die kongolesische Familie zur Ausreise aufzufordern. Dies sollte bis zum 25. April geschehen.
Die afrikanische Familie hat ein Antrag gestellt, damit der Mutter aus gesundheitlichen Gründen der Aufenthalt in Deutschland erlaubt wird. Eine Behandlung im Kongo könne nach Angaben der Familie nicht gesichert werden. Auch dieser Antrag wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft und abgelehnt. Dagegen hat die Familie Klage eingereicht.
Obwohl die übrigen Familienmitglieder ausreisepflichtig sind, will sie die kommunale Ausländerbehörde nicht trennen, so dass die Familie im Bundesgebiet bleiben darf, bis über die Klage entschieden worden ist.
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