Streit um Vogelschuss: Schützenkönig zieht vor Gericht
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 08.09.2010 - 07:30Düsseldorf (RPO). Bürgerschützenverein Urdenbach: Nach Vorwürfen, beim Königsschuss sei betrogen worden, war Ex-König Ulf-Dieter Jung vom Verein vor die Tür gesetzt worden. Seit Dienstag wehrt er sich dagegen vor dem Landgericht.
Lautstark hatte Ulf-Dieter Jung bezweifelt, dass sein Nachfolger als Schützenkönig im Juni 2009 mit rechten Dingen ermittelt worden war. Dafür wurde der 42-Jährige vom Bürgerschützenverein Urdenbach per außerordentlicher Mitgliederversammlung kurzerhand und einstimmig vor die Tür gesetzt. Seit gestern klagt er dagegen vor dem Landgericht. "Mir geht es nicht darum, wieder in den Verein zu kommen, sondern um die Ehrlichkeit des Schützenwesens", sagt Kläger Jung am Rand des Prozesses. Ein Urteil wird noch im September erwartet. (Az. 9 O 82/10)
Mit vagen Verdächtigungen hatte sich Ulf-Dieter Jung vor einem Jahr nicht begnügt. Er hatte dem Schützenvorstand Schwindelei vorgeworfen – zugunsten eines verdienten Vereinsmitglieds. "Da wurde eine Person nach vorne gedrängt!"
So seien andere Schützen beim Königsschießen gar nicht mehr aufgerufen worden, so dass zuletzt nur noch zwei Kandidaten übrig waren. Einer davon, ein angeblich herausragender Schütze, habe den Königsvogel dann "fallreif" geschossen. Der letzte Mitbewerber "kann nicht mal gut schießen", wetterte Jung gestern. Und doch konnte jener letzte Schütze den Vogel damals mit Leichtigkeit herunterholen.
Mehr noch: Nach Darstellung des 42-Jährigen sei der Rest-Vogel dafür von einem Mitglied der Schießleitung sogar eigens dafür von Hand gelockert worden. Beweisen kann Jung diese Vorwürfe aber nicht.
Die ganze Prozedur war per Videokamera ins Schützenzelt übertragen worden. Doch just in der Schlussphase des Königsschießens sei das Kamera-Objektiv von einer unbekannten Hand verdeckt worden, so Jung. Damit geriet der Kläger nicht nur gegenüber dem Vorstand in Beweisnot. Der Vereinsvorstand hält die Vorwürfe des Klägers ohnehin für unhaltbar. "Manipulationsvorwürfe oder die Behauptung, jemand sei gegen seinen Willen vom Schießen abgehalten worden, sind lächerlich", erklärte Schützenchef Jörg Haack schriftlich. Auch im Zivilprozess vor dem Landgericht werden der Klage in diesem Punkt mangels klarer Beweise kaum Chancen eingeräumt.
Dagegen könnte ein Formfehler bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung jetzt dazu führen, dass der Rausschmiss des Ex-Königs wegen "unsinniger Vorwürfe und Forderungen" (Haack) unter anderem gegen den Vorstand doch unwirksam ist. Auch ließ der Richter anklingen, der Verein hätte den Ex-König vor dessen Ausschluss erst ermahnen müssen. Ob diese Formalie letztlich für das ganze Verfahren entscheidend ist, wird sich am 28. September zeigen. Dann nämlich will der Richter das Urteil verkünden.
Sollten die Bürgerschützen den Rausschmiss rückgängig machen müssen, kündigte Haack ein "erneutes Ausschlussverfahren unter notarieller Aufsicht" an. Das Handeln des Ex-Königs könne "die solide Grundstruktur des Vereins nicht aus den Fugen bringen".
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