Schweinegrippe: Schulbesuch – Eltern entscheiden
VON LESLIE BROOK UND STEFANIE WINKELNKEMPER - zuletzt aktualisiert: 05.11.2009 - 07:34Düsseldorf (RPO). Bezirksregierung und Gesundheitsamt empfehlen, gesunde Kinder in die Schule zu schicken. Grundsätzlich entscheiden jedoch die Eltern, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen wollen. Klassen oder ganze Schulen werden nicht geschlossen. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben.
Soll ich mein Kind zu Hause lassen, wenn es Schweinegrippe-Fälle in der Schule gibt?
Die Schulpflicht gilt weiterhin. Gesunde Kinder sollen laut Empfehlung des Schulamtes am Unterricht teilnehmen. Für Kinder in Betreuung, die jünger als zwei Jahre sind, gilt diese Regel nicht. Ebensowenig für Kinder mit chronischen Erkrankungen. Letztlich liegt die Entscheidung über den Schulbesuch bei den Eltern. Sie bestimmen, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder aus Sorge vor einer Ansteckung lieber zu Hause behalten wollen. Darauf weisen die meisten Schulen vor Ort auch mit Aushängen oder Rundschreiben hin.
Ab welchem Alter sollten Kinder geimpft werden?
Ab sofort sollen auch Kinder unter drei Jahren gegen die Schweinegrippe geimpft werden. Das empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und weicht damit von seinen bisherigen Angaben ab. Die Empfehlung gilt für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat, insbesondere für diejenigen mit einem chronischen Leiden, Stoffwechselerkrankungen oder Herzfehlern. "Sie sollten baldmöglichst geimpft werden", sagt Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland.
Was ist bei Kindern zu beachten?
Kinder vom sechsten Monat bis zum neunten Lebensjahr bekommen die Hälfte der Dosis eines Erwachsenen gespritzt. Mit einem Abstand von mindestens drei Wochen sollen sie noch einmal geimpft werden, damit ihre Immunität gegen das Virus gewährleistet ist.
Wo ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch?
Es gibt viele Ansteckungsherde, die schwer zu lokalisieren sind. Dazu zählen Orte, wo viele Menschen zusammen kommen, zum Beispiel: Bahnen, Schulen, Arbeitsstellen, Vereine und Großveranstaltungen. Eine Schulschließung würde die Ausbreitung nicht verhindern.
Wie verhalte ich mich bei den anstehenden Martinszügen der Schulen?
Viele Schulen wie die Gerhard-Tersteegen-Grundschule veranstalten in den kommenden Tagen ihre Martinszüge. Sie stellen es den Eltern frei, ob sie ihre Kinder beim Martinszug mitgehen lassen wollen oder nicht. Die Ansteckungsgefahr bei frischer Luft ist nach Angaben von Schulleiterin Ulrike Schadewaldt jedoch geringer als in geschlossenen Räumen.
Bei welchen Symptomen sollte ich mein Kind zu Hause halten?
Mit Fieber und Husten sollten Kinder zu Hause bleiben und keinen Besuch empfangen, bis sie mindestens einen Tag fieberfrei sind. Bei engem Kontakt zu Erkrankten sollte man in den folgenden Tagen darauf achten, ob Krankheitszeichen auftreten. Neben Fieber (ab 38,5 Grad) können dies auch Kopf- und Gliederschmerzen, Husten, Halsschmerzen oder Schnupfen sein.
Was tue ich, wenn die Krankheitsanzeichen vorliegen?
Falls Sie die Symptome feststellen, melden Sie ihr Kind bei ihrem Haus- oder Kinderarzt an. Weisen Sie darauf hin, dass es sich vermutlich um eine Infektion mit der neuen Grippe handelt, damit Vorkehrungen getroffen werden können.
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