Zwangsräumung an der Oststraße: SEK schützt Gerichtsvollzieher
zuletzt aktualisiert: 28.12.2009 - 15:27Auf die Hilfe eines Spezialeinsatzkommandos musste am Montagmorgen ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts zurückgreifen. Der Rechtsanwalt eines Gläubigers hatte den Mitarbeiter des Gerichts gewarnt, dass „bei einer Räumung von einem erhöhten Gefahrenpotential auszugehen” sei. Daraufhin hatte das Gericht die Polizei eingeschaltet, erklärte Gerichtssprecher Stefan Coners.
Dem Inhaber einer Diskothek an der Oststraße war der Besuch des Gerichtsvollziehers aufgrund einer Räumungsklage angekündigt worden. Daraufhin hatte der Mann gedroht, die Diskothek „notfalls mit Gewalt” zu verteidigen, hieß es. Das Spezialeinsatzkommando war „wegen der Erkenntnislage zu dem Mann hinzugezogen worden”, erklärte Polizeisprecherin Susanna Heusgen.
Aus besonderer Vorsicht nach dem Amoklauf von Schwalmtal, bei dem im August im Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung drei Menschen getötet wurden, seien die Spezialkräfte dagegen nicht hinzugezogen worden. „Wir sind für eine Räumung um Amtshilfe gebeten worden. Allerdings mussten wir davon ausgehen, dass der Mann über Waffen verfügen und diese möglicherweise auch benutzen könnte”, erklärte Heusgen. Das Hinzuziehen eines Spezialkommandos sei daher eine logische Konsequenz gewesen.
Der eigentliche Termin verlief reibungslos, sagte Gerichtssprecher Coners. „Der Gerichtsvollzieher hat die Schlösser ausgetauscht und die Räumlichkeiten anschließend dem Vermieter übergeben. Damit gilt der Auftrag von unserer Seite als ausgeführt”, erklärte Coners.
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