Nach Take-That-Konzert So sicher sind Online-Tickets

Düsseldorf · Hunderte Take That Fans fühlen sich betrogen. Trotz teuer gekaufter Tickets kamen sie nicht in die Esprit-Arena. Sie hatten bei einer Internet-Ticketbörse bereits personalisierte Karten erworben. Diese aber sind nicht übertragbar.

Fans feiern Take That in der Esprit-Arena
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Das Take- That-Konzert in Amsterdam hatte Michael Jung so gut gefallen, dass er sich für den Auftritt der Briten in Düsseldorf noch eine Karte kaufte. Statt eines unvergesslichen Abends in der Esprit-Arena erlebten der 34-jährige Aachener und Hunderte weitere Fans jedoch eine Enttäuschung. Sie hatten bei der Internet-Ticketbörse "Viagogo" bereits personalisierte Karten gekauft. Weil auf diesen Tickets ein anderer Name eingetragen ist, konnten sie sich an der Arena nicht entsprechend ausweisen, und es wurde ihnen der Eintritt verwehrt.

Das Problem: Tickets für die Konzerte wurden exklusiv über den Internetanbieter "Tickets.de" vermarktet. Mit dem Weiterverkauf — über "Viagogo" oder andere Sekundärhändler — verlieren diese personengebundenen Karten ihre Gültigkeit. Was Kunden wissen sollten:

Warum werden Karten personalisiert?

Um den Schwarzmarkt zu unterbinden. "Auf Internetplattformen erzielen Tickets ein vier- bis fünffaches der Originalpreise", sagt Leonora Holling, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz. Personalisierte Karten sind bei großen Sport- und Musikereignissen üblich. In der Bundesliga nutzen der HSV und der VfL Wolfsburg seit zwei Jahren eine abgemilderte Variante dieses Tickets. Stadiongäste müssen handschriftlich vor dem Einlass ihren Namen auf dem Ticket vermerken; zudem prüfen die Vereine mit einer Software im Internet illegale Auktionen.

Was kennzeichnet eine personalisierte Eintrittskarte?

Der Name des Käufers. Zudem bekommt jede Karte eine Nummer. "Diese wird nur einmal vergeben und dient mit dem Namen und einem Ausweis der Überprüfung am Einlass", sagt Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Jeder Besucher muss seinen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzeigen. Manchen Veranstaltern reicht auch eine Kredit- oder EC-Karte.

Darf ich die Karten auf andere Personen übertragen?

"Bei personifizierten Karten darf das Recht auf Zutritt zu einer Veranstaltung nicht wirksam weiter übertragen werden", sagt Verbraucherschützer Meinicke. Das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Meinicke rät: "Wer verhindert ist, sollte mit dem Veranstalter eine Änderungsvereinbarung treffen."

Was passiert, wenn ich krank bin oder meine Karte gestohlen wurde?

Auch in diesem Fall müssen Kunden Kontakt zum Veranstalter aufnehmen. Ist dieser einverstanden, wird das alte Ticket vernichtet und ein neues ausgestellt. Mitunter wird dafür eine Gebühr fällig.

Was passiert, wenn ich ein Ticket zum Verkauf im Internet anbiete?

Wenn es sich um ein nicht personalisiertes Ticket handelt und keine großen Stückzahlen angeboten werden, ist das unbedenklich, sagt Rechtsanwältin Holling. Sobald es jedoch um ein personalisiertes Ticket geht und der Verkäufer nicht darauf hinweist, handelt es sich um Betrug. Das kann zivilrechtlich zu einer Schadenersatzforderung führen. "Eine Klage auf Schadenersatz hat gute Chancen", sagt Holling. Dem Verkäufer droht zudem eine Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Betrug droht sogar Haft.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Sprecherin von "Viagogo" erklärte gestern, dass Kunden, denen der Einlass verwehrt wurde, der Ticketpreis erstattet wird. Sie sollen über www.viagogo.de/contactus Kontakt aufnehmen.

Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich beziehen?

Das Landgericht Hamburg hatte bereits im März eine einstweilige Verfügung gegen das Portal wegen gewerbsmäßigen Weiterverkaufs personalisierter Online-Tickets für die Take-That-Tour verhängt (Az.: 315 O 489/10). Auch für den Handel mit Fußballtickets gibt es ein Urteil: Das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 5 U 65/04) hat entschieden, dass ein Bundesligist den Weiterverkauf in seinen AGBs untersagen kann. Mehrere Bundesligavereine warnen vor Ticketbörsen.

(RP)
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