1738 verbrannt Später Streit um Hexen-Urteil

Düsseldorf · Der Antrag von Bürgern, zwei als angebliche Hexen getötete Frauen als unschuldige Opfer anzuerkennen, ist umstritten. Es liegt ein Gegenantrag vor. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss muss entscheiden.

Widerspruch regt sich gegen eine Rehabilitierung der Gerresheimer Frauen Helena Curtens und Agnes Olmans, die als angebliche Hexen 1738 verbrannt wurden. Dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrates liegt ein Antrag vor, die beiden Frauen nicht zu rehabilitieren. Der Kern der Begründung des Antrags, der unserer Zeitung vorliegt: Zur Bewertung der damaligen Urteile müsse die damalige Weltsicht und Rechtslage zugrunde gelegt werden und nicht die heutige Sicht der Dinge.

Diese Einstellung ist für Andreas Vogt nicht nachzuvollziehen. Er macht sich dafür stark, dass der Rat der Stadt Düsseldorf die beiden Frauen für unschuldig erklärt. "Auf diese Weise bekommen die Opfer eines fragwürdigen Prozesses ihre Menschenwürde zurück", erklärt Vogt. Er hat Oberbürgermeister Dirk Elbers gebeten, eine Rehabilitierung im Rat zu veranlassen.

Dieser Wunsch wird ebenfalls im Anregungs- und Beschwerdeausschuss behandelt. Er befasst sich im Oktober oder November mit den Anträgen. Zurzeit bereitet die Verwaltung Stellungnahmen zu den beiden gegensätzlichen Anträgen vor. "Auf dieser Grundlage und nach einer Anhörung der Bürger fällt dann eine Entscheidung", sagt Ausschussvorsitzender Franz-Dieter Simons (CDU).

Engagement gegen Gewalt

Die Rehabilitierung sieht Vogt nicht als eine Abrechnung mit den damaligen Prozessbeteiligten und Richtern, sondern als Symbol und Zeichen, dass sich derartige Verbrechen und Gewalt gegen Menschen nicht wiederholen dürfen. "Wir dürfen nicht nachlassen, uns gegen Gewalt und ungerechte Rechtsstrukturen einzusetzen", ist Vogt überzeugt. Auch heute gebe es Gewalt, die nicht akzeptiert werden dürfe. "Ein förmliches Aufheben des Urteils ist dafür nicht nötig, es reicht eine Resolution des Rates, in der anerkannt wird, dass die beiden Frauen unschuldige Opfer sind", sagt Vogt. Andere Städte, in denen Frauen als angebliche Hexen verurteilt und verbrannt worden seien, hätten so gehandelt.

Mit einer Resolution werde auch nicht das damalige Rechtssystem generell in Frage gestellt. "Aber es gab Ansichten über Hexenprozesse und Verhörmethoden, die damals schon angeprangert wurden", sagt Vogt und nennt als Beispiel den Kaiserswerther Jesuitenpater Friedrich von Spee, der die Verhör- und Foltermethoden in Hexenprozessen angeprangert hatte.

Das Anliegen von Vogt unterstützen Initiativen wie das Frauennetzwerk oder der Bürger- und Heimatverein Gerresheim. Die Bezirksvertretung Gerresheim sieht den Antrag ebenfalls positiv. Vogt hofft daher, dass sich der Anregungs- und Beschwerde-Ausschuss für eine Rehabilitierung aussprechen wird.

(RP)
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