Düsseldorf: Sparkasse: Ex-Chefs steht Bonus zu
VON WULF KANNEGIESSER UND HANS ONKELBACH - zuletzt aktualisiert: 12.09.2009 - 09:13Düsseldorf (RPO). Der frühere Sparkassen-Vorstand Karl-Heinz Stiegemann klagt erfolgreich auf Zahlung einer Tantieme für das Jahr 2007. Strittig ist nur noch die Höhe der Summe. Stiegemann war 2008 im Rahmen der Pooth-Affäre fristlos entlassen worden.
Als die Stadtsparkasse im Frühjahr 2008 ihre beiden Vorstände Heinz-Martin Humme und Karl-Heinz Stiegemann anlässlich der so genannten Pooth-Affäre fristlos entließ, da verweigerte sie den beiden auch Bonus-Zahlungen für das Jahr 2007. Und zwar mit der Begründung, beiden sei wegen der strittigen Kreditvergabe an Franjo Pooth vom Verwaltungsrat die Entlastung für ihre Amtszeit 2007 verweigert worden. Zumindest Stiegemann nahm das nicht hin und klagte dagegen. Gestern war der erste Termin dieses Prozesses vor der 3. Kammer des Landgerichts Düsseldorf – und es sieht ganz so aus, als würde der Ex-Vorstand sein Geld bekommen. Offen ist nur die Höhe der „erfolgsabhängigen Vergütung“ für Stiegemann.
Bis zur Pooth-Affäre hatten Sparkassen-Chef Humme und sein Vize Stiegemann erfolgreich für das Geldinstitut gewirtschaftet. Deshalb könne dem Kläger Stiegemann im Zivilverfahren für das Jahr 2007 die vertraglich zugesicherte Erfolgsprämie als Vorstandsmitglied nicht verweigert werden. „Das ist inzwischen unstreitig“, so Richterin Ulrike Bardo gestern. Aber ob Stiegemann rund 100 000 Euro zustehen (wie er meint) oder nur 20 000 Euro (wie die Sparkasse meint), bleibt umstritten.
Als Basis für die Berechnung der Prämie gilt der „Gewinn vor Steuern“ eines Kalenderjahres. Stiegemann meint, die Sparkasse habe für 2007 92,4 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet. Bankvertreter winkten ab: Die Zahl sei „willkürlich herausgegriffen“. Tatsächlich habe die Bank (laut Bilanz von März 2008) nur 74,1 Millionen Euro Gewinn verzeichnet, was für Stiegemann lediglich 20 000 Euro brutto bedeuten würde. Richterin Ulrike Bardo kündigt jetzt ein Urteil an, das grundlegend deutlich über den „Fall Stiegemann“ hinausgehen könnte: „Dann werden wir nämlich festlegen müssen, wie die Vergütungen von Vorständen zu ermitteln ist.“
Tatsächlich waren die Erfolgsprämien für 2007 an Stiegemann und Humme zunächst nicht geleistet worden, weil es damals (so die Bank-Anwältin) „aus politischen Überlegungen heraus nicht mehr opportun erschien“. Der Stiegemann-Anwalt monierte aber, dass die Erfolgsprämien an die beiden anderen Sparkassen-Vorstände Fröhlich und Eversmann durchaus gezahlt wurden. Das, so die Bank-Anwältin, sei inzwischen „rückabgewickelt“.
Viel Geld wird Stiegemann so oder so nicht bekommen: Würde ihm die Maximal-Summe zugesprochen (wie er sie fordert), ginge ein erheblicher Teil des Geldes in die Tilgung seines Dispositions-Kredits, den er in in einer erheblichen fünfstelligen Summe ausgeschöpft hat. Und stehen ihm tatsächlich nur 20 000 Euro zu, deckt das gerade mal einen Teil seiner Schulden bei der Stadtsparkasse.
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