Pooth-Affäre: Sparkasse: Ex-Vorstand Stiegemann klagt
zuletzt aktualisiert: 07.12.2008 - 11:24Düsseldorf (RPO). Den früheren Sparkassen-Vize Karl-Heinz Stiegemann könnte die Affäre Pooth teuer zu stehen kommen. Gekündigt wurde dem 50-jährigen Bank-Manager schon im März – fristlos wegen des Vorwurfs unzureichend abgesicherter Sparkassen-Kredite von neun Millionen Euro an Franjo Pooths Firma "Maxfield".
Gegen Stiegemann laufen Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Bestechlichkeit. Ob Anklage erhoben wird, ist noch offen. Jetzt weigert sich die Stadtsparkasse zudem, dem Ex-Vorstand eine Erfolgsprämie von 105.000 Euro für 2007 zu zahlen.
Wie Sparkassen-Juristinnen gestern im Landgerichtsprozess durchblicken ließen, wird geprüft, ob Stiegemann für Pflichtverletzungen zur Kasse gebeten werden kann. Der Stiegemann-Anwalt will außergerichtlich nach einer Einigung mit der Stadtsparkasse suchen. Der Prämien-Prozess wurde abgebrochen.
OB Dirk Elbers hatte erklärt, man werde den wegen der Pooth-Affäre entlassenen Bankvorständen Heinz Martin Humme und Karl-Heinz Stiegemann auf keinen Fall „einen goldenen Handschlag“ zubilligen. Sparkassen-Vertreterinnen waren nicht bereit, dem Stiegemann-Anwalt zu verraten, wie hoch der Sparkassen-Gewinn vor Steuern 2007 war.
Das aber wäre die Grundlage, um zu berechnen, wie hoch eine „erfolgsorientierte Vergütung“ eines Vorstandsmitglieds ausfiele. Ohne konkrete Zahl gibt es aber keine Berechnung. Und ohne konkrete Berechnung sei die Klage formell unschlüssig. „Wir sind nicht dazu da, eine Klage gegen die Stadtsparkasse schlüssig zu machen“, begründeten eine Sparkassen-Anwältin und die Bank-Justitiarin.
Kläger-Anwalt Michael Niermann muss selbst sehen, woher er verlässliche Zahlen bekommt. Er war im Vorfeld von einem Bank-Gewinn von 92,4 Millionen Euro vor Steuern ausgegangen, hatte daraus die Forderung von 105 000 Euro errechnet. So seien auch die anderen Bankvorstände, Peter Fröhlich und Bernd Eversmann, bedacht worden. Das sollten sie als Zeugen bestätigen, so der Anwalt.
Als Zeugen benannte er auch OB Dirk Elbers und SPD-Chefin Gudrun Hock. Zu der Frage, ob OB Erwin einst mit Sparkassen-Chef Humme abseits aller Vorstandsverträge derartige Erfolgsprämien ausgehandelt habe. Darüber gebe es auch „Gesprächsnotizen“, so der Kläger-Anwalt. Die Sparkassen-Anwältinnen erklärten allerdings, Stiegemann habe ja noch einen Kontokorrentkredit bei seinem früheren Arbeitgeber offen – und der müsse mit möglichen Forderungen verrechnet werden.
Ganz erledigt ist die Akte Stiegemann für das Landgericht noch nicht. Immerhin liegt bei einer Zivilkammer auch eine Kündigungsschutzklage des Ex-Managers gegen die Stadtsparkasse vor. So lange Stiegemann dafür aber nicht die erforderlichen Gerichtskosten im Voraus einbezahlt, bleibt diese Klage unbearbeitet liegen.
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