Ehemaliger Generalbevollmächtigten: Sparkasse will Schadenersatz von Ex-Banker
VON UWE REIMANN - zuletzt aktualisiert: 21.05.2009 - 10:13Düsseldorf (RPO). Die Stadtsparkasse Düsseldorf hat gegen ihren Ex-Generalbevollmächtigten Christoph Flohr (39) eine Widerklage eingereicht. Sie beinhaltet einen Schadenersatzanspruch gegen ihn in nicht bezifferter Höhe. Eigentlich sollte gestern das Urteil im Arbeitsgerichtsverfahren bezüglich der fristlosen Kündigung Flohrs gefällt werden. Nun gibt es einen neuen Termin für das Urteil am 2. September.
Der einst als Jung-Star gehandelte Flohr war ein Ziehkind des Ex- Sparkassenvorstands-Chefs Heinz Martin Humme und nach dessen Weggang in der Stadtsparkasse hoch umstritten. Die Vorwürfe klingen massiv: Im Februar 2008 soll er einen 20-Millionen-Euro-Kredit für eine Sparkassen-Tochter genehmigt haben – ohne den erforderlichen Vorstandsbeschluss abzuwarten. Flohr habe im Nachgang sogar versucht, seine Verfehlung zu verschleiern.
So habe er zur eigenen Rechtfertigung ein Protokoll einer Ausschusssitzung vorgelegt, in der unter "Tagesordnungspunkt 7" angeblich genau über diese millionenschwere Kreditvergabe an die Broker-Tochter der Sparkasse gesprochen worden sei. Einziger Haken: Ein Kollege von Flohr soll dieses Protokoll klammheimlich verändert haben. Und Flohr habe davon gewusst, so das Kreditinstitut.
Die fristlose Kündigung für Flohr und der Verlust eines Ruhestandsgeldes waren die Folge. Per Klage vor dem Arbeitsgericht (Az:15 Ca 2609/08) geht Flohr gegen diesen Rausschmiss vor. Er habe ein Schreiben an die Broker-Tochter der Sparkasse zwar unterzeichnet und abgeschickt. Dass es sich dabei aber um eine förmliche Kreditzusage über 20 Millionen Euro gehandelt habe, sei ihm nicht klar gewesen. Nach einem freien Tag ins Büro zurückgekehrt, habe er "stoßweise Unterschriftsmappen" vorgefunden, "die abgearbeitet werden mussten", so sein Anwalt. Dass dabei schon mal ein 20-Millionen-Kredit übersehen werden könne, sei keine böse Absicht, sondern allenfalls Fahrlässigkeit gewesen.
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