Plädoyers im Prozess um zweifache Kindstötung: Staatsanwalt fordert Lebenslang
VON MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 14.04.2005 - 14:10Düsseldorf (dto). Mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist der Prozess um eine zweifache Kindstötung vor dem Düsseldorfer Landgericht in die vorletzte Runde gegangen. Die 33-jährige Marion K. aus Kaarst hatte gestanden, ihr drei Wochen altes Baby Louisa und ihre zwei Jahre alte Tochter Diana im Abstand von einigen Monaten getötet zu haben. Für Staatsanwalt Hans-Rainer Kleinert stand nach Anhörung der Gutachten fest: „Es war Mord“. Lebenslang sei die einzig mögliche Strafe. Die Verteidigung bestritt den Mordvorwurf und hielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren für angemessen.
Staatsanwalt Kleinert startete sein Plädoyer mit einem Frontalangriff auf den psychiatrischen Gutachter. Martin Platzek hatte der Angeklagten eine „emotional instabile Persönlichkeit“ bescheinigt, unfähig zu einem normalen Gefühlsleben und tragfähigen Beziehungen. Seinen Ausführungen zufolge hatte die zweifache Mutter weder grausam noch aus niederen Beweggründen gehandelt. Das Gutachten sei nicht schlüssig, stütze sich auf Vermutungen und sei daher unwissenschaftlich, konterte Kleinert und forderte eine erneute Begutachtung der Angeklagten.
Seine Argumentation: Das Gutachten sage nichts über den Schweregrad der Erkrankung und deren Einfluss auf das Tatgeschehen aus. Die Tatsache, dass die Angeklagte ihre Ausbildung durchgestanden habe, zeige, dass sie "nicht schwachsinnig" sei, meinte Kleinert. Ihrer Aussage, die zweite Schwangerschaft lange nicht wahrgenommen zu haben, schenkte er genauso wenig Glauben, wie der Tatsache, dass sie sich von ihrem "zugegebenermaßen herrischen Vater" davon abbringen ließ, ihr zweites Kind auf eigenen Wunsch zur Adoption freizugeben.
Anders als der Gutachter bescheinigte er der 33-Jährigen ein „gezieltes Verhalten“ bei der Tötung ihrer Kinder. So habe die Angeklagte Spuren verwischt und beim Tod der kleinen Louisa im November 2003 einen plötzlichen Kindstod vorgetäuscht. Dass ihr das gelang, beflügelte sie zur Tötung der älteren Tochter Diana, zitierte Kleinert die Angeklagte.
Dabei sei die Angeklagte grausam vorgegangen, sie habe das Kind tagelang im Todeskampf schreien lassen, "null Reaktion" gezeigt und das Mädchen erdrosselt, obwohl es sich gewehrt habe. Die Angeklagte habe dabei aus niederen Beweggründen gehandelt. "Sie wollte die Kinder für ein anderes Leben loswerden, Tränen vergoss sie während der Verhandlung nur um sich selbst", meinte Kleinert. Sein Fazit: Marion K. sei des Mordes schuldig und für ihre Taten voll verantwortlich. Lebenslang sei die einzig angemessene Strafe, selbst wenn man ihr eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinige.
Mit einem Angriff auf Gericht und Staatsanwalt begann Verteidigerin Silvia Oster ihr Plädoyer. Die Anklage sei "unsauber" gewesen, da von vornherein von einem Mord gesprochen wurde. Anders als der Staatsanwalt lobte sie das psychiatrische Gutachten als "sorgfältig und außergewöhnlich" und warnte das Gericht davor, die Erkrankung der Angeklagten "einfach wegzuwischen". "Sie hören gar nicht zu", beschuldigte sie Kleinert.
Nach Ansicht der Verteidigung zeigte die Angeklagte keine Grausamkeit "übers erforderliche Maß hinaus". Die Taten seien "spontan" erfolgt, Marion K. habe den Tod Louisas mit Decken "beschleunigen" wollen, zitierte sie die Aussage der Angeklagten. Mordmerkmale seien demnach nicht gegeben. Auch müsse man der Angeklagten eine "entsetzliche Kindheit" und ihr Geständnis, ohne dass es keinerlei Beweise gegeben hätte, zugute halten. Zwölf Jahre Gefängnis wegen zweifachen Totschlags seien der Tat angemessen, so ihr Fazit. Das letzte Wort hatte dann die Angeklagte. Sie schloss mit einem matten "Es tut mir alles so leid." Das Urteil wird am Donnerstag gesprochen.
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