Sieg vor Gericht: Star-Banker muss weiter beschäftigt werden
zuletzt aktualisiert: 03.09.2009 - 08:53Düsseldorf (RPO). Mit einer Niederlage der Stadtsparkasse ist gestern vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf der Prozess der Bank mit ihrem Ex-Generalbevollmächtigten Christoph Flohr vorerst zu Ende gegangen.
Laut Urteil muss der 40-jährige Bankmanager, der im Februar 2008 einen 20-Millionen-Kredit an eine Sparkassen-Tochter ohne Zustimmung des Vorstand abgezeichnet hatte, jetzt weiter beschäftigt werden. Eine fristlose Kündigung gegen Flohr erklärte das Gericht für unwirksam. Eine Widerklage der Bank, die Schadensersatzforderungen geltend machen wollte, wurde ebenfalls abgewiesen.
Der einst als Jung-Star gehandelte Flohr war Ziehkind von Heinz Martin Humme gewesen und galt nach dessen fristlosem Rausschmiss wegen Affäre um Franjo Pooth als umstritten. Als im Rahmen der Affäre um angeblich ungesicherte Millionenkredite an die Elektronik-Firma von Franjo Pooth dann sämtliche Sparkassen-Bücher geprüft wurden, fiel auch der jetzt umstrittene Alleingang des Generalbevollmächtigten Flohr zugunsten der Sparkassen-Tochter S-Broker auf.
Dass Flohr damals den Millionenkredit abgezeichnet hatte, ohne den erforderlichen Vorstandsbeschluss abzuwarten, gab der 40-Jährige inzwischen als "Fehler" zu. Er habe geglaubt, es handele sich um einen Entwurf des Vertragspapiers und habe deshalb unterschrieben.
Seine fristlose Kündigung ist jetzt aber null und nichtig, so das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Wendling gestern. Nachdem zähe Vergleichsverhandlungen zwischen der Bank und Flohr ergebnislos geblieben waren, kam das Gericht zum Urteil: Flohr habe zwar damals seine Kompetenzen überschritten, als er seinen Zuständigkeitsrahmen von 7,5 Millionen Euro um fast das Dreifache überzogen hat, doch ein Vorsatz sei ihm nicht nachzuweisen.
Der Bankmanager habe "allenfalls fahrlässig" gehandelt. Deshalb müsse ihm nun sein Gehalt von rund 21.000 Euro seit Mitte April 2008 nachgezahlt werden plus 500 Euro monatlich für den seither nicht genutzten Dienstwagen sowie insgesamt rund 90.000 Euro als Erfolgsprämie für 2007 und 2008.
Sparkassen-Vertreter hatten in der Verhandlung bereits angekündigt, bei einer Prozessniederlage die nächste Instanz anzurufen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.