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Student verurteilt: Strafarbeit für Sprayer: Hofkehren bei der Justiz

zuletzt aktualisiert: 05.08.2008

Düsseldorf (RPO). Unter ungewöhnlichen Auflagen hat das Landgericht eine Haftstrafe von fast zwei Jahren gegen einen 29-jährigen Graffiti-Sprayer gestern zur Bewährung ausgesetzt. Insgesamt muss der geständige Täter jetzt 5000 Euro als Bußgeld zahlen. Um ihm das Sprayer-Handwerk zu legen, wurde ihm außerdem jeglicher Besitz, Erwerb und jede Verwendung von Farbspraydosen verboten. Und: Auf dem Gelände des Altstadtgerichts muss er obendrein noch 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten – nach Weisung der Wachtmeisterei beim Landgericht. Und dort gibt es viele Innenhöfe, die fast täglich gekehrt werden müssen.

Kleinlaut hat der Student der Betriebswirtschaftslehre die Anklage gestern in den wesentlichen Punkten bestätigt. Demnach war er mit einem Kumpel in einer Augustnacht 2007 zum Derendorfer Bahnhof gezogen, hatte dort einen Zug mit Graffiti besprüht, das Werk anschließend fotografiert. Urplötzlich wurden die Sprayer damals vom Ruf „Halt! Polizei!“ aufgeschreckt und in die Flucht geschlagen.

Dass der 29-Jährige dabei auf sein Knie fiel, brachte ihn laut Geständnis besonders in Rage. Denn wegen einer früheren Knieverletzung hatte er schon die Hoffnung auf eine Profi-Karriere als Snowboarder begraben müssen. Und als sich dann noch abzeichnete, dass nicht die Polizei hinter ihnen her gewesen ist, sondern dass sich ein junges Paar als Augenzeugen der Farbschmierereien einen Scherz erlaubt hatten – da war der 29-jährige samt Kumpan und einer Schreckschusspistole an den Spray-Ort zurückgekehrt. Dort schlug der 29-Jährige den 25-jährigen Augenzeugen seiner Graffiti-Arbeit nieder, raubte dann dieses Opfer und dessen Begleiterin aus. Die Beute betrug damals ein Handy und etwas Kleingeld.

Zerknirschter Angeklagter

Da der geständige und reumütig-zerknirschte Angeklagte bislang nicht vorbestraft war, kam das Gericht zwar zu einem Schuldspruch wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung durch das Besprühen des Zuges. Doch wenn der 29-Jährige die erwähnten Auflagen erfüllt, muss er die fällige Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten nicht absitzen.

Quelle: RP

 
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