Schüler vor Gericht: Strafen nach Amok-Drohungen
VON WULF KANNEGIESSER UND GÖKÇEN STENZEL - zuletzt aktualisiert: 19.03.2008 - 08:15Düsseldorf (RPO). Zwei Jugendliche standen gestern vor Gericht: Beide gaben zu, Mitschüler aus nichtigen Gründen in Panik versetzt zu haben. Nicht immer enden Amokdrohungen vor dem Richter: Auch Schulen sprechen Strafen aus.
Amokdrohungen sind keine Schüler-Streiche. Das unterstrichen die Richter in zwei parallelen Prozessen gestern. Vor dem Landgericht protestierte ein 15-jähriger Angeklagter gegen seine Strafe, nachdem er bei einem Projekt für Schulverweigerer telefonisch mit der Erschießung von fünf Schülern gedroht hatte. Derweil verhandelte das Jugendschöffengericht zeitgleich gegen den 18-jährigen Ex-Schüler einer Einrichtung für Lernbehinderte. Er hatte alle Lehrer und Schüler mit dem Tod bedroht.
Kurz nach einer Tat sollte die Strafe folgen. Dieses Ziel wird bei Amokdrohungen gegen Schulen oft erreicht. So waren nur wenige Wochen vergangen, nachdem ein 14-jähriger Schüler des Goethe-Gymnasiums eine Drohung im Internet verbreitet hatte - und er sich Anfang 2008 vor dem Amtsgericht wiederfand. Dort kam er mit einer „eindringlichen Verwarnung“ plus 30 Arbeitsstunden davon.
Weniger Nachsicht fand Ende 2007 ein 15-Jähriger aus einem Projekt für Schulschwänzer am Fürstenwall. Ihm brummten die Richter damals ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung plus 60 Arbeitsstunden auf. Vor Gericht hatte der Jugendliche gestanden, dass er einen Freund dazu gebracht hatte, telefonisch eine Drohung gegen seine Mitschüler auszustoßen: Er werde am nächsten Tag mit einer Pumpgun kommen, fünf Menschen hinrichten, sich dann selbst töten und „ins Fernsehen kommen“.
Im Prozess hatte der Schüler erklärt, er habe das aus „Langeweile“ gemacht und um „Leute zu veräppeln“. Vor dem Landgericht bat der 15-Jährige gestern um Milde - vergebens. Nach mehrstündiger Verhandlung zog er seinen Protest zurück und akzeptierte die Strafe.
Zur gleichen Zeit, im Amtsgericht, saß ein 18-Jähriger dagegen noch auf heißen Kohlen. Er gab zu, per E-Mail unter dem Namen „Sturmgeist“ seine früheren Mitschüler und Lehrer an einer Schule für Lernbehinderte Ende 2007 in Panik versetzt zu haben. Besonders makaber: „Sturmgeist“ hatte sich auch ein Schüler genannt, der kurz zuvor in einer finnischen Schule ein Massaker verübt hatte. Sein Düsseldorfer Nachahmer gab gestern als Motiv an, er habe sich mit seiner Gewaltandrohung für Hänseleien rächen wollen, die mehr als anderthalb Jahre zurück lagen. Zudem hatte er dem Eigentümer und dem Hausmeister seines Wohnblocks mit ihrer Erschießung gedroht.
Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe handelt es sich um „absolute Hilflosigkeit“. Grund genug für die Richter, Gutachter einzuschalten, die nun erst die Schuldfähigkeit testen sollen.
Dabei kommt nicht jede Amokdrohung vor den Richter: Zwei Gymnasien haben im vergangenen Jahr intern reagiert und die Schüler mit Abmahnungen bestraft, die eine Stufe unter dem Schulverweis stehen. Etliche Schulen haben Krisenteams und arbeiten mit der Polizei zusammen.
Das Schulministerium hat Ende 2007 einen Notfallordner für Schulleitungen herausgegeben, die selbst entscheiden müssen, ob sie ihre Schule im Fall einer Drohung schließen oder nicht.
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