Kirmes-Werbung vor Gericht: Streit um "größtes Riesenrad"
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 20.01.2011 - 07:40Düsseldorf (RPO). Zwei Schausteller-Firmen streiten sich in einem Zivilprozess vor dem Landgericht darum, wer jetzt das größte und zugleich transportable Riesenrad der Welt hat – und mit diesem Rekord auch werben darf.
Vor einer Handelskammer des Landgerichts geht es nicht allein um die Ehre als Rekordinhaber oder gekränkten Unternehmer-Stolz. Es geht bei dem Zwist zwischen der Firma Steiger aus Bad Oeynhausen und dem Unternehmen Hablützel & Bruch aus dem schweizerischen Herisau um einen Streitwert von 50.000 Euro – und darum, wer als anerkannter Rekordinhaber bei Volksfesten womöglich bessere Standplätze erhält.
Und es geht darum, wer mit 60 Metern (oder mehr) das größte transportable Riesenrad der Welt hat. Dabei kann es unter den Kirmesriesen nur einen Sieger geben. Wer der ist, will das Landgericht nächste Woche verkünden. (Az: 34 O 127/10)
"Der Markt wird in die Irre geführt", die Werbung der schweizerischen Firma für ihren gigantischen Gondelträger "Expo Star" sei "unzutreffend": So argumentiert der Anwalt der Kläger-Firma Steiger. Er trug vor, der "Expo Star" von Hablützel & Bruch sei nicht mal 60 Meter hoch, dürfe deshalb auch nicht als "Größtes transportables Riesenrad der Welt mit geschlossenen Gondeln" bezeichnet und beworben werden. Also will Steiger dem Konkurrenten solche Aussagen gerichtlich verbieten lassen.
Vergleiche im Internet
Im Internet kursieren Listen über die größten und die größten transportablen Riesenräder der Welt. Darin ist der "Expo Star" mit einer Gesamthöhe von 56,70 Metern aufgeführt. Das Steiger-Rad ist dagegen ist mit einer Höhe von 60 Metern angegeben. Und darauf ist die Firma auch stolz: 60 Meter seien, so der Steiger-Anwalt weiter, "eine Besonderheit, die in der Vergangenheit von keinem anderen Unternehmen erreicht wurde".
Die verklagte schweizerische Firma will das auf ihrem "Expo Star" aber nicht sitzen lassen. Man habe, so deren Anwalt, nie mit dem Titel als "größtes transportables Riesenrad der Welt" geworben. Wenn das in Presseartikeln so stehe oder dort sogar eine falsche Höhenangabe auftauche, sei die Firma dafür nicht verantwortlich. Aber: Der "Expo Star" sei immerhin "das größte transportable Riesenrad der Welt mit geschlossenen Gondeln".
Während Mitbewerber Steiger mit seinem 60-Meter-Rad ja bloß offene Gondeln zu bieten habe. Auch habe Steiger gelegentlich unterlassen, sein Rad korrekt als "transportabel" zu bezeichnen. Und das müsse jetzt erst recht verboten werden, heißt es in der Gegenklage der Schweizer.
Wer hier das größte Rad dreht oder wer jetzt welchen Zusatz in seine Riesenrad-Beschreibung aufnehmen muss, verrät die Kammer für Handelssachen am 26. Januar.
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