Vergleich vor Gericht: Streit um toten Papagei beendet
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 07.02.2011 - 16:56Düsseldorf (RPO). Die Gelbnackenamazone „Lord B“ ist tot, ist eingeäschert, die Asche in alle Winde verstreut: Davon ging ein Amtsrichter gestern aus und hat den Streit um den berühmten Vogel zwischen einer Düsseldorfer Ärztin (54) und einem dänischen Umweltschützer (40) durch Vergleich friedlich beendet.
Beide stritten darum, wem der Papagei gehört. Doch um ein totes Tier, dessen verstreute Asche oder den ebenfalls verbrannten Vogelring zu prozessieren, mache wenig Sinn, so der Richter. Einer der seltsamsten Tier-Prozesse in Düsseldorf ging damit ohne Urteil zu Ende – aber nicht ohne Tränen.
Mit elf Lebensjahren starb der in Dänemark berühmte Papagei Ende 2010 bei einer rheinischen Tierärztin vermutlich an Kreislaufversagen. Das bestätigte die Veterinärin gestern als Zeugin. Sie war sicher, dass der verendete Vogel wirklich „Lord B“ war. Sie habe dessen Ringnummer extra mit den Arztunterlagen verglichen. Und als Frauchen habe die jetzt verklagte Ärztin das damals bereits apathische Tier in ihre Praxis gebracht. Gleich nach dem Tod wurde der Vogel eingeäschert, seine Asche von der verklagten Ärztin verstreut. Doch der dänische Umweltschützer, der „Lord B“ aufgezogen und als Wappentier seiner Organisation zur Rettung tropischer Regenwälder auch in dänischen TV-Shows präsentiert hatte, mochte an dieses triste Ende nicht glauben.
Nur wegen einer Krankheit hatte er den Vogel überhaupt nach Düsseldorf zu seiner Schwester gebracht. Doch deren Hausärztin verlor sofort ihr Herz an „Lord B“, nahm ihn in Pflege. Als Herrchen wieder gesund war und das Tier zurückforderte, behauptete die Ärztin, er habe ihr den Papagei geschenkt. Mitten im Zivilprozess um die Herausgabe von „Lord B“ teilte die verklagte Ärztin plötzlich mit, der Papagei sei tot. Weinend wiederholte sie das gestern: Sie habe die Überreste des geliebten Vogels in eine herzförmige Holzschachtel gelegt und auf einem Spazierweg dem Wind überlassen. Für den Richter machte ein weiterer Prozess nun keinen Sinn mehr. Das sahen auch die Anwälte beider Seiten so.
Laut Vergleich muss die Ärztin dem Umweltschützer rund 400 Euro seiner Anwaltskosten ersetzen. Und von den gesamten Prozesskosten (geschätzt 4000 Euro) muss sie noch 3000 Euro übernehmen. Doch auch der Kläger soll einen Teil mit 1000 Euro zahlen.
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