500 Euro Strafe: Streit ums Taubenfüttern
WUK - zuletzt aktualisiert: 08.02.2012 - 19:12Düsseldorf (RP). In einem handfesten Streit um das illegale Anfüttern von Tauben attackierte ein angeblicher Tierschützer (43) vor einem Jahr einen Gemeindefunktionär der Heilig-Geist-Kirche in Pempelfort, drückte den 72-Jährigen dabei zu Boden und verletzte ihn an der Hand.
Mit diesen Feststellungen verurteilte das Amtsgericht den Taubenfütterer am Mittwoch wegen Körperverletzung zu 500 Euro Strafe. Der Angeklagte gab an, er habe sich von dem 72-Jährigen angegriffen gefühlt und habe sich „nur gewehrt“. Als Frührentner engagiert sich der Angeklagte nach eigenen Worten intensiv im Tierschutz. Mit dem Anfüttern nahe der Kirche wolle er die Tauben nur anlocken, damit die Tiere später gefangen und umgesetzt werden können. Das fand der Richter „löblich“. Doch das Handgemenge mit dem geschäftsführenden Kirchenvorstandsvorsitzenden der Gemeinde hielt der Richter für kritisch.
Der 72-Jährige gab als Zeuge nämlich an, er habe den Angeklagten an besagtem Februartag 2011 nahe der Sakristei sogar „drei Mal angesprochen“, um ihn an das stadtweite Fütterungsverbot für Tauben zu erinnern. „Ich habe auch seine Hand runtergedrückt“, gab der Zeuge zu – aber nur, weil er das Weiterfüttern des 43-Jährigen habe stoppen wollen. „Da hat er mich an der Jacke gepackt, mich auf den Boden gedrückt!“
Erst ein Handwerker, der zufällig die Hilfeschreie des 72-Jährigen hörte, konnte den Angeklagten von dem wesentlich älteren Kirchenmann wegziehen. „Für mich war die Berührung am Arm nicht tolerierbar, da war eine Grenze überschritten“, hielt der Angeklagte trotzig dagegen. Deshalb habe er sich zur „Gegenwehr“ berechtigt gefühlt.
Der Richter sprach den 43-Jährigen dennoch schuldig. Das Anfassen am Arm sei lediglich als Geste des 72-Jährigen zu werten und „kein Angriff“ gewesen. Der Angeklagte kündigte kopfschüttelnd an, er wolle gegen seine Verurteilung jetzt „juristische Schritte“ einleiten.
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