Jugendliche kauften Hochprozentiges: Tankstellenmitarbeiter verstößt gegen Jugendschutz
zuletzt aktualisiert: 21.01.2008 - 14:34Der Ordnungs- und Servicedienst hat am Samstag einen Mitarbeiter einer Tankstelle dabei erwischt, wie er an zwei Jugendliche hochprozentigen Alkohol verkauft hat, ohne sich per Ausweiskontrolle von ihrer Volljährigkeit zu überzeugen. Dem 23-Jährigen droht jetzt ein Bußgeld von 250 Euro.
Laut Polizei wollten die beiden 17-Jährigen am Samstag an einer Tankstelle hochprozentigen Alkohol kaufen. Der Mitarbeiter kassierte, ohne die Ausweise zu kontrollieren, doch nur Volljährige dürfen hochprozentigen Alkohol kaufen. Der Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen könne durch Bilder der Videoüberwachungskamera in der Tankstelle einwandfrei nachgewiesen werden.
Die Jugendlichen waren am Samstagabend nach Genuss eines selbstgemixten, hochprozentigen Cocktails in der Altstadt aufgefallen. Mit durchschnittlich 3,4 Promille Alkohol im Blut und "dicken Köpfen" wurden sie dort von der Polizei aufgegriffen. Der empörte Vater eines der Jungen ermittelte den Verkaufsbetrieb und zeigte diesen postwendend beim Jugendschutz-Team des Ordnungsamtes Düsseldorf an. Anhand der drei Tage gespeicherten Videoüberwachungsbänder und der doppelten Kassenbelege konnte der genaue Kaufhergang auf den Punkt genau Revue passiert werden lassen. So konnte einwandfrei nachgewiesen werden, dass sich der zu diesem Zeitpunkt in der Tankstelle arbeitende Angestellte definitiv keine Ausweise hat zeigen lassen.
Dem 23-Jährigen droht jetzt ein Bußgeld von 250 Euro. "Die Ahndung solcher in der Folge für die Jugendlichen zum Teil lebensgefährlichen Verstöße muss auf den Fuß folgen", sagt Ordnungsdezernent Werner Leonhardt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass der Ordnungs- und Servicedienst während des Straßenkarnevals streng kontrollieren wird.
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